RATGEBER

Einspruch gegen den Führerscheinentzug – So gehen Sie vor!

Kann man gegen einen Führerscheinentzug Einspruch einlegen?
Kann man gegen einen Führerscheinentzug Einspruch einlegen?

Die Fahrerlaubnis kann nach verschiede­nen Verstößen im Straßenverkehr entzogen werden. Darunter fallen unter anderem Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Auch wenn Kraftfahrer acht Punkte auf dem Konto in Flensburg angesammelt haben, wird der Führerschein entzogen. Dies bringt zudem in der Regel noch zusätzlich die Anordnung einer MPU mit sich.

FAQ: Einspruch gegen den Führerscheinentzug

Ist beim Führerscheinentzug ein Einspruch möglich?

Nein, gegen die Entzug direkt können Sie in der Regel nicht vorgehen. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine richterliche Entscheidung anzufechten oder bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Wie kann ein Einspruch aussehen?

Ein Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und den damit einhergehenden Führerscheinentzug stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Der Einspruch wird im ersten Schritt von der Bußgeldstelle geprüft. Informationen zum weiteren Ablauf finden Sie hier.

Einspruch gegen Führerscheinentzug

Bei einem Einspruch gegen den Führerscheinentzug kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Bei einem Einspruch gegen den Führerscheinentzug kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Sollten Sie der Meinung sein, die Entziehung des Führerscheins war nicht rechtens, ist es möglich, Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen und diesen die Sachlage einschätzen zu lassen. Zudem können Sie Ihre Möglichkeiten auch über den Bußgeldcheck prüfen lassen.

Nachdem der Bescheid mit der Ankündigung des Führerscheinentzugs angekommen ist, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen. Hierfür sollten Sie die Frist von zwei Wochen einhalten.

Der Einspruch sollte schriftlich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Sie sollten den Sachverhalt darlegen und erklären, warum der Führerscheinentzug nicht rechtens ist.

Nach dem Einspruch gegen den Führerscheinentzug

Bei einem Einspruch gegen den Führerscheinentzug kann die Entscheidung vor Gericht fallen.
Bei einem Einspruch gegen den Führerscheinentzug kann die Entscheidung vor Gericht fallen.

Nach dem Einspruch wird dieser zunächst von der Bußgeldstelle geprüft. In den meisten Fällen weist diese den Einspruch jedoch zurück und leitet ihn anschließend mit allen weiteren Akten an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft den Sachverhalt ebenfalls und kann das Verfahren gegebenenfalls einstellen.

In der Regel wird anschließend das Amtsgericht als letzte Instanz eingeschaltet. Hier wird auch endgültig über den Einspruch gegen den Führerscheinentzug entschieden. Dies kann vorteilhaft sein, da ein Richter einen größeren Ermessensspielraum in der Entscheidung hat, als dies bei der Bußgeldstelle der Fall ist.

Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass bei einem angeordneten Führerscheinentzug, dieser auch durch Einspruch nicht abgewendet werden kann. Es kann allerdings gegebenenfalls positiv auf die verhängte Sperrfrist und eventuelle Auflagen zur Wiedererteilung des Führerscheins eingewirkt werden. Anders ist dies bei einem Fahrverbot. Hier ist es durchaus möglich, dass anschließend nur noch ein Bußgeld gezahlt werden muss.

Wer Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen möchte, sollte dabei stets auch bedenken, dass dies sich nicht nur über Monate ziehen kann, die Gerichtskosten können auch sehr hoch ausfallen.

Es sollte in jedem Fall ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, da dieser abschätzen kann, ob es sinnvoll ist Einspruch einzulegen und das Verfahren in Kauf zu nehmen. Lassen Sie Ihrer Möglichkeiten auch mit Hilfe des Bußgeldchecks prüfen.

Bildnachweise:
fotolia.com/pix4U
istockphoto.com/Marilyn Nieves

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

Bildnachweise