RATGEBER

Blitzer: Welche Rechtsgrundlage wird herangezogen?

Eine einzige Blitzer-Verordnung für alle Bundesländer existiert nicht.
Eine einzige Blitzer-Verordnung für alle Bundesländer existiert nicht.

Polizisten und Beamten müssen zahlreiche Vorschriften befolgen, wenn sie Verstöße ahnden. Es überrascht daher wenig, dass ihre elektronischen Pendants – die Blitzer – ebenfalls streng reguliert werden. Doch gilt für alle Blitzer die gleiche Rechtsgrundlage?

FAQ: Blitzer-Rechtsgrundlage

Gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Blitzer?

Nein. Es existiert kein bundesweites Gesetz, das das Aufstellen und die Inbetriebnahme von Blitzern in ganz Deutschland regelt. Stattdessen hat jedes Bundesland seine eigenen Blitzer-Richtlinien festgelegt. Die entsprechenden Verordnungen sind allerdings großteils nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, sondern nur von den Mitarbeitern der zuständigen Behörden einsehbar.

Ist das Fotografieren einer Person durch einen Blitzer rechtmäßig, wenn diese der Aufnahme nicht zugestimmt hat?

Ja. Die Strafprozeßordnung (StPO) erlaubt Bildaufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung, sofern die Aufnahmen außerhalb einer Wohnung gemacht werden und sie dazu dienen, einen Sachverhalt zu erforschen oder den Aufenthaltsort einer beschuldigten Person zu ermitteln. Der Einsatz von Blitzern bei der Feststellung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist somit zulässig.

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Messung durch einen Blitzer nicht der Rechtsgrundlage entspricht?

Wurde ein Blitzer nicht den Vorschriften entsprechend aufgestellt oder bedient, wies er zum Zeitpunkt der Messung technische Mängel auf oder erfolgte die Auswertung der Messdaten nicht korrekt, kann dies das Messergebnis und damit auch den Bußgeldbescheid ungültig machen. Haben Sie den Verdacht, dass etwas Derartiges bei Ihrer Blitzer-Messung passiert ist, wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt. Dieser kann umfassende Akteneinsicht beantragen und mögliche Fehler aufspüren.

Blitzer-Rechtsgrundlage: Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass für die Feststellung dieser Verstöße nicht zwangsweise ein Polizist vor Ort sein muss. Stattdessen sind es meistens Blitzer, die die Verkehrssünder auf frischer Tat ertappen. Sensible Sensoren registrieren, wann ein Fahrzeug die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt, und prompt schießt der Blitzer ein Foto von der Tat und dem Täter.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Blitzer eingesetzt?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Blitzer eingesetzt?

Doch damit solche Messgeräte ihre Arbeit als „elektronische Hilfspolizisten” ausüben dürfen, müssen sie gesetzliche Vorschriften erfüllen. Allerdings gibt es keine einheitliche Blitzer-Rechtsgrundlage, die in ganz Deutschland Anwendung finden und sämtliche Belange rund um die Blitzer regeln würde. Zumindest wenn es darum geht, wann und wo Blitzer aufgestellt werden dürfen, haben die meisten Bundesländer ihre eigenen Vorschriften, die obendrein oft nur den Behörden bekannt sind. Der Öffentlichkeit wird kein Einblick in diese Regelungen gewährt.

Einsatz der Blitzer: Manche Gesetze gelten bundesweit

Es gibt einige wenige Vorschriften in Bezug auf Blitzer, die tatsächlich überall in Deutschland Anwendung finden. Die wohl Wichtigste davon findet sich in Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG). Laut diesem dürfen nur Angehörige des öffentlichen Dienstes hoheitliche Aufgaben übernehmen. Die Verkehrsüberwachung im öffentlichen Raum gehört dazu und somit auch das Aufstellen und der Betrieb von Blitzern.

Das bedeutet, dass diese Messgeräte nur von Polizisten bzw. entsprechend befugten Beamten eingesetzt werden dürfen, was im November 2019 auch noch einmal vom OLG Frankfurt bestätigt wurde (06.11.2019 – 2 Ss – OWi 942/19). Bis zu diesem Urteil hatten vor allem kleinere Gemeinden in Deutschland häufig Privatfirmen mit der Verkehrsüberwachung und dem Aufstellen von Blitzern beauftragt. Diese Praxis erklärte das OLG Frankfurt damals für unzulässig und berief sich dabei auf Artikel 33 Abs. 4 GG als „Blitzer-Rechtsgrundlage”. In Folge davon verloren zahlreiche Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit.

Eine weitere bundesweite Regelung, die beim Einsatz von Blitzern Anwendung findet, ist § 100h Abs. 1 der Strafprozeßordnung (StPO). Dieser befasst sich u. a. damit, welche Maßnahmen gestattet sind, um den Sachverhalt einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu erforschen oder den Aufenthaltsort eines Beschuldigten zu ermitteln. Hier wird unmissverständlich festgelegt, dass es zu diesem Zweck auch erlaubt ist, Bildaufnahmen von Personen zu machen, selbst wenn diese nicht davon wissen. Die Fotos müssen allerdings außerhalb von Wohnungen gemacht werden.

Dieser Paragraph bietet die Rechtsgrundlage dafür, dass Blitzer Beschuldigte einer Verkehrsordnungswidrigkeit fotografieren und diese Aufnahmen auch im Zuge der Ermittlungen verwendet werden dürfen. Es lohnt sich daher nicht, rechtlich gegen ein Blitzerfoto vorzugehen, wenn die einzige Begründung für diesen Einspruch die angebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist.

Was, wenn ein Blitzer gegen die Rechtsgrundlage verstößt?

Werden die Vorschriften verletzt, kann die Messung durch den Blitzer unzulässig sein.
Werden die Vorschriften verletzt, kann die Messung durch den Blitzer unzulässig sein.

Die Vorschriften für Blitzer sollen dafür sorgen, dass bei der Verkehrsüberwachung alles mit rechten Dingen zugeht und Fahrzeugführer nicht versehentlich fälschlich beschuldigt werden. Funktioniert ein Messgerät nicht wie beabsichtigt, wurde es nicht den Richtlinien entsprechend aufgestellt oder wird es von jemandem bedient, der nicht entsprechend geschult ist, kann dies zu einem falschen Messergebnis führen.

Verstößt ein Blitzer gegen eine Rechtsgrundlage, führt dies deshalb für gewöhnlich dazu, dass die Messung für unzulässig erklärt wird, was dem Beschuldigten oftmals das Bußgeldverfahren erspart (bzw. zu dessen Einstellung führt). Es kann sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheids deshalb lohnen zu überprüfen, ob der Blitzer gemäß aller geltenden Vorschriften eingesetzt wurde. Dazu können Betroffene Akteneinsicht verlangen bzw. einen Anwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen. Letzteres ist empfehlenswert, da es in der Regel einigen Fachwissens bedarf, um eventuelle Ungereimtheiten im Messprotokoll aufzudecken. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich hier üblicherweise aus und weiß genau, worauf zu achten ist. Zudem kann ein Anwalt tiefere Akteneinsicht erhalten als eine Privatperson.

Bildnachweise: fotolia.com/rcfotostock, eigenes Bild, iStockphoto.com/Kuzma