
Bußgeldkatalog zur Kfz-Beleuchtung
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungs- einrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10 € | |
| ...mit Gefährdung | 15 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen benutzt | ||
| ...innerorts | 25 € | |
| ...außerorts | 60 € | 1 |
| Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren | 10 € | |
| Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen zu "blinken") | 10 € | |
| Warnblinkanlage missbraucht | 5 € | |
| Hupe und Lichthupe missbraucht | 5 € | |
| ...mit Belästigung | 10 € | |
| Unerlaubte Schallzeichen eingesetzt | 10 € | |
| Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € | |
| mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war | 20 € | |
| ...mit Gefährdung | 25 € | |
| ...mit Sachbeschädigung | 35 € |
Die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr birgt eine Reihe von Gefahren, für die der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften erlassen hat, um die Verkehrsteilnehmer so gut wie möglich zu schützen. Zu diesen Vorschriften gehören auch jene zur Beleuchtung am Auto.
FAQ: Das Wichtigste zur Beleuchtung am Auto
Seit 2011 muss jedes neu gebaute Fahrzeug mit dem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Dieses schaltet sich beim Anlassen des Motors allein ein. Sollte Ihr Fahrzeug über keine solche Einrichtung verfügen, ist das Abblendlicht die beste Alternative, auch wenn es einige Nachteile mit sich bringt. Eine Nachrüstung eines Tagfahrlichts ist in der Regel einfach. Mehr zum Tagfahrlicht lesen Sie hier.
Das Abblendlicht sorgt für bessere Sicht auf die Fahrbahn, wenn die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind, so etwa bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. Mehr lesen Sie hier.
Wenn Sie etwa Ihre Nebelscheinwerfer falsch einsetzen und andere Verkehrsteilnehmer blenden oder die Lichthupe auf verbotene Weise nutzen, drohen Bußgelder. Welches das sind, das erfahren Sie in unserer Tabelle.
Inhalt:
Mehr zum Thema „Beleuchtung“
Licht und Beleuchtung am Auto: Vorschriften, die Sie beachten sollten

Im Straßenverkehr gut sehen und gesehen werden, dies stellt einen der wichtigsten Umstände dar, die Sie als Autofahrer sicherstellen sollten, bevor Sie Ihr Kfz bewegen. Bei Dunkelheit oder generell schlechten Sichtverhältnissen durch Regen, Nebel, Schnee o. Ä. können schnell Unfälle passieren, wenn jemand übersehen wird.
Damit Sie gut vorbereitet sind, haben wir im Folgenden die wichtigste Beleuchtung für Ihren Pkw (dies gilt gemeinhin auch für andere Kfz wie Lkw und Motorräder) erläutert.
Wer sich nicht an die Vorschriften zur Beleuchtung am Auto hält, muss gemäß dem obigen Bußgeldkatalog ein Bußgeld zahlen, im schlimmsten Fall kommt sogar ein Punkt in Flensburg hinzu. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten nicht nur für Pkw-, sondern auch für die Motorrad- und Lkw-Beleuchtung.
Bei der Menge an verschiedenen Kfz-Leuchtmittel können Kfz-Halter schnell etwas übersehen. An unserem Ratgeber können Sie sich daher orientieren.
Video: Wann ist welcher Kfz-Scheinwerfer vorgeschrieben?
Abblendlicht: Das Kfz-Licht für die Fahrbahn

Das normale Abblendlicht müssen Sie dann anschalten, wenn Ihre Sichtverhältnisse eingeschränkt sind. Das kann der Fall sein bei:
- Dämmerung bzw. Dunkelheit (auch bspw. im Parkhaus oder im Tunnel)
- schlechte Sicht durch Witterungsbedingungen (Nebel, Schnee, Regen)
- beim Abschleppen
Diese Beleuchtung am Auto ist auf die Fahrbahn gerichtet und erhellt diese für etwa 50 bis 60 Meter, ohne die Gefahr aufkommen zu lassen, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Das Abblendlicht besteht dabei aus zwei Lichtern vorn und zwei Rückleuchten hinten am Fahrzeug.
Blinklicht und Warnblinkanlage: Hier ist aufzupassen!

Der Fahrtrichtungsanzeiger – bzw. umgangssprachlich die Blinker – befinden sich vorn und hinten an beiden Seiten (in manchen Fällen auch am Außenspiegel). Schalten Sie die Blinker ein, zeigen Sie damit eine Änderung der Fahrtrichtung an.
Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- Abbiegen an einer Kreuzung
- Wechsel der Fahrspur
- Verlassen des Kreisverkehrs
- Überholen bzw. Umfahren eines Hindernisses
- Abfahrt vom Straßenrand nach Halten oder Parken
Das Warnblinklicht wird angezeigt, wenn alle Blinker auf beiden Seiten gleichzeitig blinken. Eine solche Aktion darf aber wirklich nur Anwendung finden, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen müssen, andernfalls könnten fünf Euro Bußgeld drohen. Dies fällt dann unter „Missbrauch des Warnblinklicht“.
Eine solche Beleuchtung ist am Auto bspw. in den folgenden Fällen einzuschalten:
- zur Absicherung einer Unfallstelle
- bei technischen Problemen am Fahrzeug
- beim Nähern an ein plötzliches Stauende
- beim Abschleppen
Bremslicht und Rückfahrlicht
Diese Beleuchtung am Auto warnt von hinten kommende Fahrer, falls Sie bremsen oder den Rückwärtsgang einlegen. In beiden Fällen müssen Sie dafür keinen Hebel o. Ä. betätigen, die Lichter werden automatisch vom Fahrzeug eingeschaltet.
Fernlicht und Lichthupe

Das Fernlicht und die Lichthupe sind die gleichen Scheinwerfer am Kfz. Schalten Sie diese dauerhaft ein, ist somit das Fernlicht aktiviert. Lassen Sie diese nur kurz aufblitzen, wird dies als Lichthupe bezeichnet.
Das Fernlicht ist vor allem dann einzuschalten, wenn keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, bspw. nachts auf der Landstraße. Damit können Sie weiter sehen, kommt Ihnen jedoch ein Fahrer entgegen, ist das Fernlicht auszuschalten, da der andere Fahrer sonst geblendet wird.
In den folgenden Fällen sollten Sie es vermeiden, diese Art der Beleuchtung am Auto einzuschalten:
- am stehenden Kfz
- wenn Tiere auf der Fahrbahn sind (Tiere werden geblendet und/oder bleiben vor Schreck ganz stehen)
- bei genügend Straßenbeleuchtung
- schlechte Sichtverhältnisse durch Regen, Nebel, Schnee (Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer eignen sich besser)
- wenn andere Fahrer geblendet werden
Die Lichthupe wiederum ist dazu da, andere vor Gefahrensituationen zu warnen bzw. diese zu klären, etwa wenn Ihnen an einem entgegenkommenden Auto ein defektes Licht auffällt oder um bei Verwirrung um die Vorfahrt, diese zu gewähren.
Häufig wird die Lichthupe dazu genutzt, um Bekannte zu grüßen, oder um andere Fahrer vor einer Verkehrskontrolle zu warnen. Dies ist nicht erlaubt. Ein Missbrauch der Lichthupe kann Sie abermals fünf Euro Bußgeld kosten.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Diese Lampen gehören zu jener Fahrzeugbeleuchtung, für die keine Pflicht besteht. Allerdings gibt es Situationen im Straßenverkehr, in denen diese Lichter ratsam sind oder sogar verboten sein können.
Nebelscheinwerfer leuchten nach vorn und verbessern die Sicht bei Niederschlag wie Schnee und Regen, aber auch bei Nebel. Daher kann eine solche Beleuchtung am Auto auch bei Tageslicht eingeschaltet werden. Allerdings stellen die Nebelscheinwerfer keine Alternative zum Tagfahrlicht dar.
Hinten am Kfz gibt es dann die Nebelschlussleuchte, welche dafür sorgt, dass Sie bei dichtem Nebel von hinten gut gesehen werden. Diese dürfen Sie allerdings erst dann einschalten, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Weil diese sehr hell leuchtet und andere Verkehrsteilnehmer blenden kann, könnten Sie bei einer dadurch verursachten Gefährdung einen Bußgeldbescheid bekommen, der 35 Euro von Ihnen fordert.
Standlicht: Für stehende Fahrzeuge geeignet

Auch als Begrenzungslicht bekannt, ist das Standlicht vor allem dazu da, im Dunkeln abgestellte Fahrzeuge sichtbar zu machen. Um passierende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist es zudem viel schwächer als bspw. das Abblendlicht. Als Faustregel können Sie sich merken: Ist Ihr parkendes Fahrzeug aus 50 Metern nicht zu erkennen, sollten Sie das Standlicht einschalten.
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft können Sie alternativ auch das Parklicht einschalten – dabei leuchten nur jeweils die Leuchten auf einer Seite – auf der, die dem Verkehr zugewandt ist.
Das Tagfahrlicht
Das Tagfahrlicht soll, wie der Name schon sagt, bei Tageslicht das Auto besser sichtbar machen für den Gegenverkehr. Seit 2011 ist das Tagfahrlicht für neugebaute Fahrzeuge verpflichtend, ältere Modelle können dieses in der Regel nachrüsten. Zwar ist es in Deutschland selbst (noch) keine Pflicht, bei Tag das Licht einzuschalten, in vielen anderen Ländern allerdings schon. Dazu zählen u. a. Dänemark, Finnland, Island, Bulgarien, Polen, Tschechien und die Schweiz.
In Deutschland besteht jedoch eine Pflicht für Kraftfahrräder (z. B. Motorräder), das Tagfahrlicht einzuschalten.
Innenraumbeleuchtung beim Auto: Was ist erlaubt?
Hier geht es weniger um die Beleuchtung am Auto als um die Beleuchtung im Auto. Grundsätzlich gilt: Diese muss während der Fahrt ausgeschaltet sein, um nicht den Fahrer oder gar den Gegenverkehr zu blenden. Im Idealfall erlischt Sie automatisch beim Schließen der Autotür.
Kritisch wird es, wenn aufgrund der heutigen Möglichkeiten zum Nachrüsten und individuellen „Aufpeppens“ des Fahrzeugs der Fahrer zu Amaturenbeleuchtungen greift, welche die Sicht bei der Fahrt behindern, weil Sie zu hell leuchten.
Die korrekte Beleuchtung für Pkw-Anhänger

Da ein Anhänger die Pkw-Beleuchtung am Heck des Wagens verdeckt, muss das Anhängsel selbst mit entsprechenden Leuchten ausgestattet sein. Wichtig sind dabei die folgenden Beleuchtungseinrichtungen:
- Rückfahrleuchten
- Bremsleuchten
- Blinker
Um diese Beleuchtung am Auto-Anhänger wie gewünscht einsetzen zu können, muss diese an den Strom des Zugfahrzeugs angeschlossen sein. Die dafür notwendige Steckdose finden Sie an der Anhängerkupplung. Wichtig: Sie sollten vor Ihrer Fahrt unbedingt kontrollieren, ob auch wirklich alle Lichter funktionieren.
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