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§ 70 FeV: Wann muss nach der MPU noch ein Kurs belegt werden?

Was hat § 70 FeV mit der MPU zu tun?
Was hat § 70 FeV mit der MPU zu tun?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird zwecks Beurteilung der Fahreignung eines im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen auffällig gewordenen Kraftfahrers angeordnet. Umgangssprachlich ist sie auch unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt. Wurde einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen und zudem eine MPU auferlegt, darf er sich erst dann wieder ans Steuer setzen, wenn er diese erfolgreich absolviert hat.

FAQ: § 70 FeV

Was besagt § 70 FeV?

In § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geht es um die Kurse, die zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung absolviert werden müssen, wenn die MPU nicht bestanden wurde.

Wann muss ein Kurs gemäß § 70 FeV absolviert werden?

Wenn die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht bestanden wurde, wird vom MPU-Gutachter eine Kursempfehlung ausgesprochen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss dem zustimmen.

Erhalte ich nach einem Kurs gemäß § 70 FeV den Führerschein zurück?

Wird der Kurs nach § 70 FeV erfolgreich absolviert, kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden, ohne dass eine MPU absolviert werden muss.

§ 70 FeV-Kurse nach der MPU: Wann kommt eine Teilnahme in Betracht?

Meint § 70 FeV einen „Nachschulungskurs“ nach einer MPU?
Meint § 70 FeV einen „Nachschulungskurs“ nach einer MPU?

Bevor wir uns den Voraussetzungen des Kurses nach § 70 FeV widmen, sollen die Begrifflichkeiten näher geklärt werden. Im Volksmund ist nämlich oftmals von einer „MPU-Nachschulung“ bei Alkohol und Drogen die Rede.

Hierbei werden jedoch Begriffe miteinander verwechselt. Die Nachschulung kommt nicht nach der MPU in Betracht und meint auch nicht den Kurs nach § 70 FeV.

Stattdessen ist die Nachschulung nicht als MPU-Maßnahme vorgesehen, sondern es handelt sich hierbei um das Aufbauseminar.

Doch was hat es nun mit dem Kurs gemäß § 70 FeV auf sich? Und welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Kurs nach § 70 FeV überhaupt in Betracht kommt?

Gemeint ist hiermit ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Er kommt immer dann in Betracht, wenn die MPU an sich nicht bestanden wurde, vonseiten eines MPU-Gutachters aber eine Kursempfehlung ausgesprochen wurde. Ferner muss durch die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Zustimmung erfolgt sein.

Wird der Kurs nach § 70 FeV sodann erfolgreich absolviert, wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt, ohne dass es einer erneuten MPU bedarf.

§ 70 FeV-Kurse zur Kraftfahreignung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

§ 70 FeV: Was hat es mit dem Kurs auf sich?
§ 70 FeV: Was hat es mit dem Kurs auf sich?

Der Kurs nach § 70 FeV wird nicht jedem MPU-Teilnehmer empfohlen, der seinen Führerschein zurückerlangen möchte. Er richtet sich indes an Personen, die bereits massive Änderungen in ihren Verhaltensweisen eingeleitet haben. Jährlich bekommen rund 17.000 Betroffene eine Empfehlung zur Teilnahme an einem § 70 FeV-Kurs.

Bei Kraftfahrern, die mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, reicht in der Regel eine deutliche und konstante Reduktion der Trinkmengen. Geht es hingegen um drogenauffällige Autofahrer, ist eine vollständige Drogenabstinenz vonnöten. Für Personen, die nachgewiesen alkoholkrank sind, kommt der Kurs nach § 70 FeV nicht in Betracht, ebenso wenig für solche mit unzureichender Sprachkompetenz.

Der § 70 FeV-Kurs wird ausschließlich von geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Die jeweiligen Anbieter der Kurse müssen regelmäßig strenge Qualitätskontrollen über sich ergehen lassen, um diese weiterhin durchführen zu dürfen.

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Über den Autor

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Mathias Voigt

Seit 2013 arbeitet Mathias Voigt als zugelassener Rechtsanwalt. Als Autor auf sos-verkehrsrecht.de informiert er Verbraucher über ihre Rechte gegenüber der Bußgeldstelle. Sein Fachwissen erlangte er durch ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.

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