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Strafzettel erhalten: Einspruch einlegen – aber wie?

Wie kann ich gegen einen Strafzettel vorgehen?
Wie kann ich gegen einen Strafzettel vorgehen?

Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr steht Ihnen i. d. R. „nur“ ein Strafzettel mit einem Verwarnungsgeld ins Haus. Gegen diesen Einspruch einzulegen ist rechtlich nicht möglich. Wehren können Sie sich aber trotzdem gegen einen Strafzettel, ohne direkt Einspruch einzulegen.

FAQ: Das Wichtigste zum Einspruch gegen einen Strafzettel

Ist es möglich, gegen einen Strafzettel Einspruch einzulegen?

Nein. Der Einspruch kann nur gegen einen Bußgeldbescheid erfolgen. Sie können zu dem Strafzettel lediglich eine Stellungnahme bzw. Widerrede abgeben.

Bis wann muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgen?

Sie müssen den Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid an die Bußgeldstelle senden.

Welche Möglichkeiten habe ich, um doch Einspruch einzulegen?

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Strafzettel zunächst zu ignorieren, sodass ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Dann erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, dem Sie widersprechen können. Dieser Schritt sollte aber gut durchdacht sein.

Kann ich Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen?

Einspruch gegen Strafzettel beim Falschparken: Was ist zu tun?
Einspruch gegen Strafzettel beim Falschparken: Was ist zu tun?

Natürlich haben Sie immer das Recht, sich zu wehren und können gegen einen Strafzettel vorgehen. Allerdings ist ein Einspruch im eigentlichen Sinne hier nicht möglich.

In der Regel wird die Bezeichnung Strafzettel verwendet, wenn es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht handelt. Hierbei wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet und auch die Kosten sind geringer, da keine Verwaltungsgebühren aufkommen. Hier ist lediglich von einer Verwarnung die Rede. Ein rechtlicher Einspruch geht in der Regel nur bei einem Bußgeldbescheid.

Allerdings können Sie sich auch gegen den Strafzettel wehren. So können Sie sich entweder weigern, das Verwarngeld zu zahlen, oder Sie reagieren mit einem entsprechenden Schreiben. In diesem Sinne können Sie also indirekt auf den Strafzettel mit einem Einspruch reagieren.

Lohnt sich ein Einspruch gegen ein Knöllchen?

Bei einem Einspruch gegen den Strafzettel mit Anwalt erhöhen sich die Kosten.
Bei einem Einspruch gegen den Strafzettel mit Anwalt erhöhen sich die Kosten.

Da für ein Verwarngeld in der Regel kein Verfahren eingeleitet wird und es sich nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, ist die geforderte Summe typischerweise sehr gering.

So wird dies verhängt, wenn bspw. der betroffene Autofahrer mit einer leicht überhöhten Geschwindigkeit geblitzt wurde, oder sein Auto falsch parkte ohne dabei jemanden zu behindern o. Ä..

Sie sollten daher – insbesondere, wenn Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen wollen – sicherstellen, dass Sie die notwendigen Mittel und vor allem die entsprechenden Beweise aufbringen können, um gegen den Strafzettel Einspruch zu erheben. Die Anwaltskosten, wenn Sie bspw. keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben, könnten im Ernstfall die Höhe des Verwarngeldes überschreiten.

Welche Alternativen gibt es zum Einspruch gegen den Strafzettel?

Schon mittels Verweigerung der Zahlung können Sie den Strafzettel anfechten.
Schon mittels Verweigerung der Zahlung können Sie den Strafzettel anfechten.

Alternativ können Sie auch auf den Strafzettel zunächst gar nicht reagieren. Haben Sie das geforderte Verwarngeld innerhalb der angegebenen Frist nicht bezahlt, wird die Behörde die Angelegenheit an die Bußgeldstelle weiterleiten. Diese schickt Ihnen anschließend einen Bußgeldbescheid.

Der Bußgeldbescheid ist schließlich der Typ Strafzettel, gegen den Einspruch im eigentlichen rechtlichen Sinne eingelegt werden kann. Zunächst sollten Sie diesen auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen – hier kann es bereits Ansatzpunkte für einen Einspruch geben, wenn Sie diesen Strafzettel anfechten möchten.

So sind bspw. in § 66 im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Vorschriften für die Bestandteile eines Bußgeldbescheides enthalten. Bspw. müssen die Beweise aufgeführt werden. Sie könnten daraufhin recherchieren, ob der jeweilige Blitzer anfällig für Fehler ist.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.

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