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Nutzungsausfallentschädigung – Was steht Ihnen zu?

Wurde jemand in einen Autounfall verwickelt, kommt jede Menge Papierkram auf den Geschädigten zu. Konnte festgestellt werden, dass ihn keine Schuld am Unfall trifft, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung. Ist eine Reparatur auf Grund von Schäden am Fahrzeug nötig, zahlt diese also die anfallenden Kosten.

FAQ: Das Wichtigste zur Nutzungs­ausfall­entschädigung

Wann steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Muss Ihr Auto nach einem Unfall für Reparaturen in die Werkstatt, kann Ihnen für diesen Zeitraum eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zustehen. Diese Option besteht aber nur, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten und auf ein Fahrzeug angewiesen sind.

Wie hoch fällt die Entschädigung für den Nutzungsausfall aus?

Informationen zur Berechnung haben wir hier zusammengestellt.

Wie beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung?

Diese müssen Sie schriftlich bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Einen Musterbrief dafür finden Sie hier.

Was ist der Nutzungsausfall bei einem Pkw?

Durch die Reparatur kommt es zu einem Nutzungsausfall.
Durch die Reparatur kommt es zu einem Nutzungsausfall.

Ein Autounfall hat nicht nur eine Menge organisatorische und ggf. auch kostenintensive Folgen. Je nach Schwere des Unfalls steht Ihnen Ihr Kfz auch für eine längere Zeit nicht zur Verfügung.

Was passiert jedoch in dem Zeitraum, in welchem dem Besitzer das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht? Entscheidet sich der Geschädigte dazu, ein Auto zu mieten, um die Zeit zu überbrücken, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür. Es gibt jedoch eine Alternative zum Mietwagen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.

Wann haben Geschädigte Anspruch auf die Entschädigung bei einem Nutzungsausfall eines Kfz? Ist die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung auf eine Dauer beschränkt? Wie läuft die Berechnung beim Nutzungsausfall ab? Kann der Nutzungsausfall bei einem Totalschaden geltend gemacht werden?

Wann können Sie den Nutzungsausfall geltend machen?

Muss das Fahrzeug eines Geschädigten nach einem Unfall in die Reparatur, steht ihm dieses in jenem Zeitraum nicht zur Verfügung.

Verzichtet er auf einen Mietwagen, um die Reparaturzeit zu überbrücken, kann er unter gewissen Umständen eine Nutzungsausfallentschädigung für den Pkw ausgezahlt bekommen.

Damit Geschädigte Anspruch auf die Ausfallentschädigung für Kfz haben, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. Am wichtigsten ist in diesem Zusammenhang, dass diese tatsächlich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Nutzen sie normalerweise das Rad oder öffentliche Verkehrsmittel und fahren nur selten mit dem Auto, wird die gegnerische Versicherung die Entschädigung nicht zahlen.

Wenn Geschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen möchten, muss außerdem die Möglichkeit zur Nutzung gegeben sein. Sind sie in dem Zeitraum, während dem sich das Fahrzeug in der Reparatur befindet, beispielsweise im Urlaub, so haben Sie kein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung durch die Versicherung.

Wie lässt sich der Nutzungsausfall berechnen?

Nach einem Unfall kann Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.
Nach einem Unfall kann Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen.

Um die Höhe der Zahlungen zu ermitteln, wird eine sogenannte Nutzungsausfalltabelle genutzt, welche in elf Gruppen gegliedert ist. Je nachdem, welcher Gruppe das Fahrzeug des Geschädigten zugeordnet werden kann, werden Tagessätze von 23 Euro (Gruppe A) bis hin zu 175 Euro pro Tag (Gruppe L) angesetzt.

Ist das Auto älter als fünf Jahre, wird die jeweils niedrigere Gruppe für die Nutzungsausfallentschädigung in der Tabelle gewählt. Sind mehr als zehn Jahre seit der Erstzulassung vergangen, wird es zwei Gruppen niedriger eingestuft.

Der Tabelle ist beispielsweise zu entnehmen, dass ein Audi A2 1.4 in Gruppe C (35 Euro pro Tag) eingestuft wird. Ist das Auto älter als fünf Jahre, wird Gruppe B (29 Euro) verwendet und ist es älter als zehn Jahre, sind die Werte aus Gruppe A (23 Euro) zu übernehmen.

Damit der Nutzungsausfall für ein Motorrad geltend gemacht werden kann, müssen Sie belegen können, dass Sie tatsächlich auf das Zweirad angewiesen sind. In den meisten Fällen wird ein Motorrad nur in der Freizeit verwendet, eine Nutzungsausfallentschädigung ist somit nicht möglich.

Nutzungsausfall – Welche Dauer wird angesetzt?

Wie lange können Sie den Nutzungsausfall geltend machen?
Wie lange können Sie den Nutzungsausfall geltend machen?

Nach einem Unfall muss zunächst ein Kfz-Gutachten angefertigt werden. Danach haben Geschädigte etwa ein bis zwei Tage Zeit, um zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert oder ersetzt werden soll.

Schon während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung. Auch während der Reparaturzeit besteht dieser weiter – allerdings muss dieser Zeitraum möglichst kurz gehalten werden.

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Nutzungsausfall entschädigt. Schließlich steht Betroffenen in dem Zeitraum, der benötigt wird, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen, kein fahrbarer Untersatz zur Verfügung. In der Regel werden hierfür 14 Tage angesetzt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle sprach einem Geschädigten nach einem Totalschaden jedoch 26 Tage zu.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Auf sos-verkehrsrecht.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Bußgeldverfahren und Einsprüchen.