RATGEBER

Wann spricht man von Fahrlässigkeit anstelle von Vorsatz?

In welchem Fall liegt eine fahrlässige Sachbeschädigung vor?
In welchem Fall liegt eine fahrlässige Sachbeschädigung vor?

Egal ob im Strafrecht, Zivilrecht oder Verkehrsrecht – in all diesen Rechtsgebieten kann der Begriff der Fahrlässigkeit auftauchen. Aber was bedeutet fahrlässiges Handeln? Diese und weitere Fragen sowie die Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sollen in diesem Ratgeber geklärt werden.

FAQ: Fahrlässigkeit

Wann liegt ein fahrlässiges Handeln vor?

Dies ist immer dann der Fall, wenn jemand seine Pflicht zur Sorgfalt verletzt. Ein Beispiel aus dem Verkehrsrecht wäre der fehlende Schulterblick beim Spurwechsel und ein dadurch resultierender Unfall.

Worin unterscheiden sich Vorsatz und Fahrlässigkeit?

Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit wurden beim vorsätzlichen Handeln bereits im Vorhinein die Folgen bedacht. Hier haben wir die Unterschiede zusammengefasst.

Ist Fahrlässigkeit strafbar?

Diese Möglichkeit besteht, allerdings muss das Gesetz dies bei einer Straftat explizit vorschreiben. So kann zum Beispiel nach einem Unfall eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung folgen.

Fahrlässigkeit: Eine Definition

Was bedeutet Fahrlässigkeit?
Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Fahrlässigkeit laut BGB bedeutet, einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu begehen, ohne an die möglichen Konsequenzen zu denken.

In diesem Fall wird der in § 276 BGB genannte Begriff der Sorgfalt verletzt, da leichtfertig und gedankenlos gegen das Gesetz verstoßen wird. Dies kann ebenfalls auf das Zivilrecht übertragen werden. Im entsprechenden Paragrafen des BGB heißt es:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Es handelt sich dementsprechend um unbewusstes fahrlässiges Handeln. Sollte der Täter jedoch davon ausgehen, bei seinem Vergehen keinen Erfolg zu haben, obwohl ein erfolgreicher Ausgang nicht ausgeschlossen ist, geht es um bewusste Fahrlässigkeit. Er handelt also absichtlich fahrlässig.

Unterschiede zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vorsatz vs. Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden mutwillig begangen, handelt es sich um Vorsatz.
Vorsatz vs. Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden mutwillig begangen, handelt es sich um Vorsatz.

Vorsatz sowie auch Fahrlässigkeit befassen sich mit der Psyche bzw. der Einstellung des Täters. Dies ist jedoch die einzige Gemeinsamkeit der beiden Begriffe.

Wird aus Vorsatz gehandelt, dann muss sich der Täter bereits im Vorfeld für die Tat entschieden haben. Obwohl er sich der Konsequenzen bewusst ist, führt er die Handlung trotzdem absichtlich durch.

Wenn die Tat jedoch aus Fahrlässigkeit begangen wird, ist genau das Gegenteil der Fall. Das Vergehen wurde leichtsinnig begangen, ohne über die Folgen nachzudenken.

Bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung handelt es sich meist um grobe Fahrlässigkeit laut Strafrecht. Es existieren zudem verschiedene Arten von Fahrlässigkeit:

  • leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit
  • mittlere Fahrlässigkeit
  • grobe Fahrlässigkeit

Um festzustellen, um welche Stufe es geht, muss jeder Einzelfall eingehend geprüft und untersucht werden.

Grobe Fahrlässigkeit: Beispiele aus dem Verkehrsrecht

Eine Definition für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht.
Eine Definition für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht.

Laut Gesetz existiert für grobe Fahrlässigkeit keine Definition. Grob fahrlässig handelt jedoch, wer die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt, ohne weiter darüber nachzudenken. Dies ist z. B. der Fall, wenn eines der folgenden Delikte begangen wurde:

  • fahrlässige Sachbeschädigung
  • fahrlässige (gefährliche) Körperverletzung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
  • fahrlässige Tötung durch Unterlassen
  • (versuchte) fahrlässige Tötung bei einem Verkehrsunfall

Auch wenn diese Vergehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Fahrlässigkeit begangen wurden, müssen Sie mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Grobe Fahrlässigkeit in puncto Kfz bleibt nicht unbestraft.

Auch die Versicherung kann sich quer stellen, wenn Sie einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben. Sollte es sich beispielsweise so zugetragen haben, dass Sie abgelenkt waren, weil Sie mit dem Handy am Steuer telefoniert haben, dann muss die Versicherung weder die Kosten für die Reparatur noch für den Unfall an sich übernehmen. Dies wird jedoch je nach Versicherung anders gehandhabt.

Eine fahrlässige schwere Körperverletzung ist gerade bei Verkehrsunfällen keine Seltenheit. Oft kann diese auf fahrlässige Trunkenheit im Verkehr zurückgeführt werden.

Haben Sie durch Ihr fahrlässiges Handeln einen Unfall herbeigeführt und es kam beispielsweise zu einer fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge, dann wird gemäß § 222 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren fällig. In diesem Fall gilt das Strafmaß für fahrlässige Tötung.

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Über den Autor

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Mathias Voigt

Seit 2013 arbeitet Mathias Voigt als zugelassener Rechtsanwalt. Als Autor auf sos-verkehrsrecht.de informiert er Verbraucher über ihre Rechte gegenüber der Bußgeldstelle. Sein Fachwissen erlangte er durch ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen.

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