Mandatsbedingungen

I.

Gegenüber den folgenden Dienstleistern entbindet der Mandant die beauftragten Rechtsanwälte sowie sämtliche Mitarbeiter der rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von der Verschwiegenheitspflicht, sofern und soweit dies für eine sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlich-inhaltlicher sowie administrativer Hinsicht oder zur Sicherung der Honorarforderungen von der rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und zur Beachtung steuerlicher Vorschriften, denen die rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterliegt, sinnvoll ist: (Rechtsschutz-) Versicherungen; in das Mandat in sozialadäquater Art und Weise eingebundene externe Übersetzer und Dolmetscher, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Forderungsmanager, Sachverständige und sonstige externe Berater oder Mitarbeiter; externe EDV-Dienstleister.

II.

Die beauftragten Rechtsanwälte machen den Mandanten darauf aufmerksam, dass die Kommunikation übers Internet und via E-Mail keine vollständige Sicherheit in Bezug auf die Geheimhaltung der übermittelten Daten und Informationen bietet, auch wenn die Kanzlei mittels transportverschlüsselter E-Mails kommuniziert. Der Mandant stimmt einer Kommunikation mittels „einfacher E-Mail“ in Kenntnis der potentiellen Gefahren in seiner Angelegenheit zu. Dies schließt die Kommunikation mit Dritten (z.B. Rechtsschutzversicherungen, Gutachtern) mit ein.

III.

Der Mandant verzichtet auf seinen Anspruch auf Abrechnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG und bestätigt, dass er die Rechnung ausschließlich elektronisch übermittelt haben möchte (§ 14 Abs. 1 S. 7 UStG).

IV.

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass zur Unterrichtung seiner Rechtsschutzversicherung über den Fortgang der Angelegenheit (digitale) Kopien angefertigt und an diese weitergeleitet werden.

V

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Kanzlei ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.