TraffiStar S350: Ein vielseitiger und umstrittener Blitzer

Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw (innerorts)
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
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1 bis 10 | 30 | ||
11 bis 15 | 50 | ||
16 bis 20 | 70 | ||
21 bis 25 | 115 | 1 | |
26 bis 30 | 180 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 260 | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 400 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 560 | 2 | 2 Monate |
61 bis 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 | 800 | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Pkw (außerorts)
Um ... km/h zu schnell gefahren | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1 bis 10 | 20 | ||
11 bis 15 | 40 | ||
16 bis 20 | 60 | ||
21 bis 25 | 100 | 1 | |
26 bis 30 | 150 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
31 bis 40 | 200 | 1 | 1 Monat, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt |
41 bis 50 | 320 | 2 | 1 Monat |
51 bis 60 | 480 | 2 | 1 Monat |
61 bis 70 | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 | 700 | 2 | 3 Monate |
Bußgeldrechner zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsmessgeräte kommen inzwischen in zahlreichen Formen daher: Vom altbekannten „Starenkasten” über die „Laserpistole” bis zur Blitzersäule sind die unterschiedlichsten Geräte und Messverfahren auf den deutschen Straßen im Einsatz. Doch nicht jedes davon funktioniert immer zuverlässig. Ein recht umstrittener Blitzer ist der TraffiStar S350 von Jenoptik. Wie dieses Gerät funktioniert und warum sich bereits Gerichtsurteile mit dem TraffiStar S350 befassen mussten, erläutern wir in diesem Ratgeber.
FAQ: TraffiStar S350
Bei der Geschwindigkeitsmessung durch den TraffiStar S350 kommen Laser, also Lichtimpulse, zum Einsatz. Diese können die Straße in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig abtasten und dabei auch zwischen Pkw, Lkw und Motorrädern unterscheiden. Wie genau das Gerät die Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge ermittelt, erklären wir hier im Detail.
Der TraffiStar S350 lässt sich auf vielfältige Weise einsetzen: mittels Stativ, in einem Anhänger, aus einem Fahrzeug heraus oder auch fest eingebaut in einer Blitzersäule. Somit kann dieser Blitzer an nahezu jedem Ort benutzt werden und ist mobil, stationär oder semistationär einsetzbar.
Besonders aufsehenerregend war das Urteil des Saarländischen Verfassungsgericht vom 5. Juli 2019, in dem erklärt wurde, dass in einem Streitfall die Messergebnisse des TraffiStar S350 nicht verwertet werden dürften. Grund war die unzureichende Speicherung der Rohmessdaten durch den Blitzer. Warum dies rechtlich problematisch ist, erläutern wir an dieser Stelle.
So funktioniert der TraffiStar S350

Blitzer können verschiedene Technologien nutzen, um Geschwindigkeitsverstöße zu erfassen. Der TraffiStar S350 bedient sich dafür z. B. Lasertechnik. Diese funktioniert folgendermaßen: Das Messgerät sendet Lichtwellen aus. Treffen diese auf ein Objekt, wie z. B. ein Fahrzeug, werden sie reflektiert und zum TraffiStar S350 zurückgeschickt, welcher sie mit einem Sensor erfasst. Das Gerät misst dabei, wie lange der Laserimpuls braucht, um zurückzukehren, und kann dann mittels einer einfachen Weg-Zeit-Berechnung ermitteln, wie weit das Objekt, welches die Lichtwelle reflektiert hat, vom Blitzer entfernt ist.
Solche Messungen finden mehrfach und in kurzen Abständen hintereinander statt, sodass die Bewegung und damit auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs nachvollzogen werden können. Wenn der TraffiStar S350 z. B. ein Auto in einer Entfernung von 50 Metern erfasst und exakt eine Sekunde später ist dieses nur noch 25 Meter vom Blitzer entfernt, ist klar, dass das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 25 m/s unterwegs ist. Dies entspricht 90 km/h. Ist die gemessene Geschwindigkeit höher als die erlaubte, löst der TraffiStar S350 den Blitz aus und der mutmaßliche Raser wird in einem Schnappschuss festgehalten.
Der TraffiStar S350 kann bei der Messung sowohl zwischen Fahrzeugen verschiedener Größe (z. B. Pkw und Lkw) als auch zwischen den verschiedenen Fahrspuren unterscheiden. Sie müssen also in der Regel nicht befürchten, fälschlicherweise geblitzt zu werden, weil z. B. Ihr Nebenmann gerade das Tempolimit überschreitet.
Erwischt vom TraffiStar S350: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, ganz egal für welchen (vermeintlichen) Verstoß Sie ihn kassiert haben. Sollte sich dabei z. B. herausstellen, dass es bei der Erfassung der Verkehrsordnungswidrigkeit zu einem Fehler kam, sind die verhängten Sanktionen häufig ungültig (selbst dann, wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben). Gerade bei Geschwindigkeitsverstößen kann es sich deshalb lohnen, die Vorgehensweise des entsprechenden Blitzers zu hinterfragen.
Das gilt auch für den TraffiStar S350. Für Messfehler ist dieses Gerät zwar nicht unbedingt bekannt, aber das heißt natürlich nicht, dass überhaupt keine auftreten können. Denn letzten Endes muss jeder Blitzer von einem Menschen aufgestellt und korrekt ausgerichtet werden. Lässt der zuständige Beamte es hier an Sorgfalt mangeln oder fehlen einfach die Kenntnisse zum korrekten Umgang mit dem TraffiStar S350, können Fehler passieren, die die Messergebnisse verfälschen. Obendrein besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass das Gerät selbst in irgendeiner Form defekt ist.
Um solchen Fehlern auf die Schliche zu kommen, ist es in der Regel nötig, das TraffiStar-S350-Messprotokoll einzusehen. Als Betroffener eines Bußgeldverfahrens haben Sie das Recht, persönlich Akteneinsicht zu verlangen. Es ist allerdings ratsam, damit einen Anwalt für Verkehrsrecht zu betrauen. Denn dieser hat einerseits die Möglichkeit, die Akten tiefer einzusehen als eine Privatperson, und besitzt andererseits mehr Fachwissen. Dadurch sind ihm in der Regel die üblichen Fehlerquellen der verschiedenen Blitzer-Typen bekannt.
Urteile der Verfassungsgerichte: die Schmähung des TraffiStar S350

Selbst wenn ein Blitzer den Geschwindigkeitsverstoß korrekt erfasst hat, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Dies zeigte eindrucksvoll ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichts vom 9. Juli 2019, bei dem eine Messung durch den TraffiStar S350 als nicht verwertbar erklärt wurde.
Dies lag nicht etwa daran, dass der Blitzer falsch gemessen hätte. Vielmehr war das Problem, dass der TraffiStar S350 im Gegensatz zu vielen anderen Geschwindigkeitsmessgeräten zum damaligen Zeitpunkt nicht alle Messdaten abspeicherte. Dies machte es geblitzten Fahrzeugführern im Nachhinein unmöglich nachzuvollziehen, ob die Messung korrekt abgelaufen war.
Im Streitfall obliegt es nämlich oft dem Betroffenen (bzw. dessen Anwalt) zu beweisen, dass eine Verkehrskontrolle nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Doch dazu müssen alle Daten der Blitzermessung verfügbar sein, andernfalls wird das Grundrecht auf eine effektive Verteidigung verletzt. Aus diesem Grund erklärte das Saarländische Verfassungsgericht die Verwendung der TraffiStar-S350-Messergebnisse als Beweismittel für unzulässig.
Diese Ansicht wurde am 12. November 2020 auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt. Dieses entschied, dass Betroffene das Recht haben, die Rohmessdaten von amtlichen Verkehrsüberwachungsgeräten einzusehen. Andernfalls wäre ihr Recht auf ein faires Verfahren beschränkt (Az: 2 BvR 1616/18).
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