RATGEBER

Blitzer: Wann ein Einspruch sinnvoll ist

Lassen sich die Messergebnisse der Blitzer mittels Einspruch anfechten?
Lassen sich die Messergebnisse der Blitzer mittels Einspruch anfechten?

Geblitzt zu werden, bedeutet für Autofahrer zumeist nicht nur die Zahlung eines Bußgelds, sondern auch die Inkaufnahme von Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot. Dabei kann ein Blitzer nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentieren, sondern beispielsweise auch einen zu geringen Sicherheits­abstand oder das Überfahren einer roten Ampel. Ist dies geschehen, muss der betroffene Autofahrer meist nicht lange auf den Bußgeldbescheid mit Angabe vom Bußgeld und weiteren Kosten warten. Dieser wird ihm – bzw. dem Fahrzeughalter – direkt nach Hause geschickt. Aber ist es auch möglich, einen Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid einzulegen? Lesen Sie im Ratgeber mehr!

FAQ: Einspruch gegen Blitzer

Wie kann ich Einspruch gegen die Messung eines Blitzers einlegen?

Wollen Sie gegen die Messergebnis der Blitzer Einspruch einlegen, muss dies schriftlich erfolgen. Dafür haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheide zwei Wochen Zeit.

Welche Fehler können bei der Messung durch Blitzer auftreten?

Je nach Blitzer und Messverfahren können grundsätzlich unterschiedliche Fehler auftreten. Eine Übersicht mit typischen Fehlern, die bei einer Messung durch Blitzer auftreten können, finden Sie hier.

Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch?

Es ist nicht vorgeschrieben, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch zu beauftragen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, die Dienste eines Juristen in Anspruch zu nehmen. Denn dieser kann Fehler im Messprotokoll des Blitzers erkennen und deren Ausmaß einschätzen.

Geblitzt: Wie kann Einspruch eingelegt werden?

Ein Einspruch gegen einen Blitzer kann innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
Ein Einspruch gegen einen Blitzer kann innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.

Wurden Sie bei einer Ordnungswidrigkeit von einem Blitzer erwischt, kann Einspruch eingelegt werden. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides möglich.

Einen Einspruch bei einem Blitzer müssen Sie bei der Behörde einreichen, von der Sie den Bescheid erhalten haben. Welche Stelle das genau ist, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Der Einspruch gegen den Blitzer sollte eine Begründung dazu enthalten, wieso Sie nicht mit dem Bußgeldbescheid und der damit zusammenhängenden Sanktion einverstanden sind.

Dabei gibt es verschiedene Gründe, die einen erfolgreichen Einspruch möglich machen können. Welche das sein können, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Beim Blitzer Einspruch einlegen: Diese Gründe können dafür sprechen

Sie wurden geblitzt? Ein Einspruch kann unter Umständen aufgrund von Fehlern im Bescheid erfolgsversprechend sein.
Sie wurden geblitzt? Ein Einspruch kann unter Umständen aufgrund von Fehlern im Bescheid erfolgsversprechend sein.

Grundsätzlich haben beschuldigte Autofahrer immer die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid einzulegen.

Wird ein Einspruch verfasst und an die Behörde gesendet, leitet dies zunächst ein Zwischenverfahren ein, bei dem die Beweise erneut geprüft werden. Kommt die erneute Untersuchung zum gleichen Ergebnis wie die erste, wird die Sache an das Gericht weitergeleitet und dort verhandelt.

Ob diese Verhandlung vor Gericht bzw. bereits das zwischengeschaltete Verfahren zum gewünschten Ergebnis führt, ist allerdings auch davon abhängig, welche Beweise Sie für Ihre Unschuld vorweisen können.

Es gibt bestimmte Gründe, die die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch bilden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Blitzerfoto: Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar sind oder Ihnen das falsche Foto zugeschickt wurde. In solch einem Fall kann es auch hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen – auch, um den Richter davon zu überzeugen, dass nicht Sie auf dem Blitzerfoto zu sehen sind.
  • Falsche Messung: Wurde der Blitzer, gegen den Einspruch eingelegt werden soll, nicht richtig bedient oder hatte er keine gültige Eichung, kann die Messung fehlerhaft sein. In solch einem Fall ist es sehr gut möglich, dass ein Einspruch gegen die Messung bzw. den Bußgeldbescheid erfolgreich ist.
  • Fehlender Toleranzabzug: Wurde vom tatsächlichen Messwert keine Toleranz abgezogen, ist dieser ungültig. 3 km/h bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h bzw. 3 % bei einer höheren Geschwindigkeit sind üblich. Im Zweifelsfall kann diese Toleranz über die Höhe des Bußgelds, die Anzahl der Punkte oder ein mögliches Fahrverbot entscheiden, sodass der gegen den Blitzer gerichtete Einspruch, der übrigens kostenlos ist – zumindest wenn Ihnen Recht gegeben wird – zu einer geringeren Sanktion gegen den betroffenen Autofahrer führen kann.

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