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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – Erfolgreich gegen Vorwürfe vorgehen

Wann können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Wann können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Die Straßenverkehrs-Ordnung – kurz StVO – legt Regeln fest, welche sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr befolgen müssen. Verstößt eine Person gegen diese, so muss sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg zu erwarten sind, kann der Betroffene einem Bußgeldbescheid entnehmen. Dieser wird ihm kurz nach dem Verstoß zugeschickt. Doch nicht immer sind die genannten Vorwürfe zutreffend. In diesen und anderen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.


Zur Klärung: Einspruch oder Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Viele Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten, gehen davon aus, dass sie gegen diesen Widerspruch einlegen können. Sie denken, dass ein Widerspruch gleichbedeutend mit einem Einspruch sei. Es ist jedoch Folgendes zu beachten: Zwar stellen beide eine Option dar, mit der jemand gegen eine behördliche Entscheidung vorgehen kann – es handelt sich also sowohl beim Einspruch als auch beim Widerspruch um einen sogenannten Rechtsbehelf.

Allerdings muss genau unterschieden werden, in welchen Fällen welcher Rechtsbehelf eingelegt werden darf. Es kommt hierbei darauf an, gegen welche Art von Bescheid vorgegangen wird. Bei einem Bußgeldbescheid ist ein Einspruch nötig. Ein Widerspruch hingegen ist zu bemühen, wenn eine Person beispielsweise nicht mit einem Mahnbescheid oder einem Hartz-4-Bescheid einverstanden ist.

Sie haben Ihr Schreiben an die Bußgeldstelle als Widerspruch betitelt, obwohl Sie eigentlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hätten einlegen müssen? In der Regel fällt es nicht negativ auf Sie zurück, wenn Sie die falsche Bezeichnung verwenden. Hauptsache ist, dass Ihrem Schreiben an die zuständige Behörde zu entnehmen ist, dass Sie nicht mit den Vorwürfen einverstanden sind.

Bis wann ist der Einspruch bei einem Bußgeldbescheid möglich?

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie sich also gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren. Allerdings müssen Sie dabei bestimmte Regeln beachten. Dazu gehört es, dass Sie sich nicht zu lange Zeit lassen dürfen, bis Sie Einspruch erheben.

Laut § 67 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gilt, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides bei der zuständigen Behörde eingegangen sein muss. Verpassen Sie diese Frist, haben Sie in der Regel keine Möglichkeit mehr, weitere Schritte gegen den Bußgeldbescheid einzuleiten.

Eine Ausnahme besteht in diesem Zusammenhang, wenn Sie die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Dazu kann es etwa kommen, wenn Sie Ihre Post nicht zeitnah erhalten konnten, weil Sie stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellen und danach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Welche Folgen hat der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Geht Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid pünktlich bei der zuständigen Behörde ein, findet eine erneute Prüfung des Sachverhalts im Bußgeldverfahren statt. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann Ihnen Recht gegeben werden. In diesem Fall wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen und Sie müssen weder das Bußgeld zahlen noch mit eventuellen Nebenfolgen, wie etwa Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot, rechnen.

Zum anderen kann die Behörde jedoch auch entscheiden, dass keine Fehler im Bußgeldverfahren vorliegen. Ist dies der Fall, werden die Akten an das zuständige Gericht weitergegeben. Der mit dem Fall betraute Richter kann das Verfahren einstellen, durch einen Beschluss eine Entscheidung treffen oder aber ein Verfahren vor Gericht anordnen. Dort wird genau geklärt, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Häufig ist es dabei notwendig, dass beispielsweise ein Sachverständiger aussagt.

Das Verfahren kann entweder damit enden, dass Ihnen Recht gegeben wird oder dass Sanktionen gegen Sie festgelegt werden. Dabei ist es durchaus möglich, dass diese härter ausfallen als die im Bußgeldbescheid genannten.

Einspruch einlegen: In welchen Fällen empfiehlt sich das?

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.

Wie wir im vorigen Abschnitt beschrieben haben, kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit einem Verfahren vor Gericht enden. Dafür fallen gewisse Kosten an.

Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Anwalt und Gericht. Wird ein Sachverständiger eingeschaltet, muss auch dieser bezahlt werden. Endet das Verfahren vor Gericht nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit einem Urteil gegen Sie, müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Aus diesem Grund sollten Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht leichtfertig einlegen. Es empfiehlt sich in der Regel dann, wenn Sie den Einspruch gut begründen können.

Liegen offensichtliche Fehler vor oder haben Sie den Verstoß gar nicht begangen, dann kann sich ein Einspruch lohnen. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden und davon ausgehen, dass bei der Messung Fehler gemacht wurden.

Es empfiehlt sich, dass Sie zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht um Rat fragen, bevor Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Anwalt kann eine Akteneinsicht vornehmen und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.

Weitere Informationen darüber, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, finden Sie in diesem Video:

Video: Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet?

Welche Informationen muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid enthalten?

Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss schriftlich erfolgen. Verschicken Sie Ihr Schreiben am besten per Einschreiben. So können Sie belegen, dass es pünktlich angekommen ist. Vergessen Sie nicht, das entsprechende Aktenzeichen anzugeben und zu unterschreiben. Machen Sie deutlich, dass es sich um einen Einspruch handelt. Zwar müssen nicht zwingend eine Begründung angeben, dies ist bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jedoch dringend zu empfehlen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Formulierung helfen.

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