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Wiederholungstäter im Verkehrsrecht

Was sieht der Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter vor?
Was sieht der Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter vor?

Wer dabei erwischt wird, wie er gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Diese sollen den Verkehrssünder dazu erziehen, sein Verhalten anzupassen. Doch nicht jeder lernt auf Anhieb aus seinen Fehlern und so kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer ein und denselben Verstoß mehr als einmal begehen. Sie gelten dann als Wiederholungstäter und müssen mit schwereren Konsequenzen rechnen als üblicherweise. Erfahren Sie hier, was Ihnen bei einer Wiederholungstat im Straßenverkehr blüht!

FAQ: Wiederholungstäter

Wann ist man ein Wiederholungstäter?

Leisten Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr, gelten Sie als sogenannter Wiederholungstäter.

Mit welchen Konsequenzen müssen Wiederholungstäter rechnen?

Zusätzlich zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die aufgrund des begangenen Tempoverstoßes fällig werden, erhalten Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat.

Was erwartet Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer?

Werden Sie das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, kommen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot auf Sie zu. Beim zweiten Mal müssen Sie sich bereits auf 1.000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot einstellen. Werden Sie als Wiederholungstäter das dritte Mal alkoholisiert hinter dem Steuer eines Kfz ertappt, drohen Ihnen ein Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

Die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Tatsächlich passiert es nahezu jedem Kfz-Fahrer, dass er früher oder später von einem Blitzer erwischt wird – und das nicht nur einmal im Leben. Doch gilt nicht jeder bei seiner zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung automatisch als Wiederholungstäter.

Tatsächlich müssen hierbei zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Beide Geschwindigkeitsübertretungen waren höher als 25 km/h.
  • Der zweite Verstoß fand innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten statt.
Ein Monat Fahrverbot droht einem Wiederholungstäter bei erneuter Geschwindigkeitsübertretung.
Ein Monat Fahrverbot droht einem Wiederholungstäter bei erneuter Geschwindigkeitsübertretung.

Sie gelten demnach erst als Wiederholungstäter, wenn der Blitzer Sie zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten nach dem ersten Verstoß mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt.

Haben Sie tatsächlich als Wiederholungstäter eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, zieht dies ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Normalerweise wird ein solches für Pkw-Fahrer erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) verhängt.

Als Wiederholungstäter jedoch reicht es bereits, wenn Sie 26 km/h zu schnell waren, um den Führerschein für einen Monat abgeben zu müssen.

Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter erwarten hohe Bußgelder und Fahrverbote

Wer sich mit 0,5 Promille hinter das Steuer eines Fahrzeuges setzt – oder sogar schon ab 0,3 Promille, wenn er Anzeichen von Fahruntüchtigkeit zeigt –, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei der Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es keinen befristeten Zeitraum für eine erneute Alkoholfahrt, um als Wiederholungstäter zu gelten. Mit anderen Worten: Es spielt keine Rolle, ob zwischen den zwei Verstößen zehn Tage oder zehn Jahre liegen. In beiden Fällen liegt eine Wiederholungstat von „Alkohol am Steuer“ vor.

Zu beachten sind hierbei allerdings die Verjährungsfristen: Liegt eine Alkoholfahrt 20 Jahre zurück, wird sie in der Regel aus der Akte gelöscht. Der Fahrer gilt dann bei einem erneuten Alkoholverstoß nicht als Wiederholungstäter.

Liegt hier eine Wiederholungstat vor, hat dies ein Bußgeld von 1000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot zur Folge. Zum Vergleich: Bei einer erstmaligen Alkoholfahrt fallen nur 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot an.

Wurden Sie bereits als Wiederholungstäter geahndet und setzen sich danach trotzdem ein weiteres Mal alkoholisiert hinters Steuer, erhöht sich das Bußgeld für jeden erneuten Verstoß dieser Art auf 1500 Euro. Die zwei Punkte und die drei Monate Fahrverbot fallen erneut an.

Wann gilt ein Autofahrer als Wiederholungstäter, wenn Alkohol am Steuer vorgeworfen wird?
Wann gilt ein Autofahrer als Wiederholungstäter, wenn Alkohol am Steuer vorgeworfen wird?

Verursacht ein Autofahrer aufgrund von Trunkenheit einen Unfall oder beträgt sein Promillewert mehr als 1,0, liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat. In diesem Fall droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch der Führerscheinentzugsowohl für Wiederholungstäter als auch Ersttäter.

MPU: Wann müssen Wiederholungstäter damit rechnen?

Neben den Sanktionen, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, können die Behörden häufig noch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn sie dies für nötig bzw. sinnvoll erachten. Besonders gefürchtet ist hierbei die Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz „MPU“. Diese erfolgt im Zusammenhang mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und muss bestanden werden, um selbige zurückerhalten zu können.

Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Teilnahme an einer MPU nahezu immer gefordert wird. Dazu gehört z. B. das Fahren unter Drogeneinfluss oder mit mehr als 1,5 Promille. Auch wer acht Punkte auf seinem Konto in Flensburg anhäuft und infolgedessen seine Fahrerlaubnis verliert, wird häufig zur MPU geschickt.

Doch auch wenn nichts dergleichen zutrifft, können die Behörden die Teilnahme nach eigenem Ermessen anordnen. Für Wiederholungstäter besteht diesbezüglich ein erhöhtes Risiko. Denn wer sich immer wieder aufs Neue Regelverstöße leistet, lässt an seiner grundlegenden Einstellung zu den Verkehrsregeln zweifeln. Bei der Untersuchung wird u. a. versucht, die Ursache dafür zu ergründen, um den Verkehrssünder zur Einsicht zu bringen, damit dieser zukünftig nicht erneut zum Wiederholungstäter wird.

Bildnachweise: Fotolia.com/chalabala, Fotolia.com/Syda Productions, iStockPhoto.com/akinshin

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