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Bußgeldrechner: Welche Sanktionen drohen gemäß Tatbestandskatalog?

Mit dem Online-Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach die gemäß Strafenkatalog für den Verkehr vorgesehenen Sanktionen abfragen.
Mit dem Online-Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach die gemäß Strafenkatalog für den Verkehr vorgesehenen Sanktionen abfragen.

Auskunft aus dem aktuellen Bußgeldkatalog: Kostenloser Rechner

Sind Sie in eine Abstandskontrolle geraten oder wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen? Die Sanktionen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Folge haben, sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt. Dieser fußt auf den Angaben der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und gibt den Kontrollbehörden ein übersichtliches Rüstzeug an die Hand. Der Strafen- und Punktekatalog ist auch für Laien einsehbar, kann jedoch schnell unübersichtlich wirken. Wollen Sie wissen, welche Sanktionen Ihnen nach einem Verkehrsverstoß drohen, kann unser kostenloser Bußgeldrechner eine vereinfachte Online-Abfrage ermöglichen.

Mit dem Online-Bußgeldrechner drohendes Bußgeld berechnen

Wie funktioniert der Bußgeldrechner?
Wie funktioniert der Bußgeldrechner?

Der Ihnen hier zur Verfügung gestellte Bußgeldrechner erfasst die wichtigsten Verkehrsverstöße, die im Tatbestandskatalog aufgeführt sind. Hierunter fallen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen sowie Alkohol- und Rotlichtverstöße. Je nach Verstoß können Sie den passenden Bußgeldrechner auswählen.

Zudem können Sie mit dem Bußgeldrechner nicht nur das drohende Bußgeld ausrechnen: Erfasst sind auch mögliche Nebenfolgen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg, soweit diese im Bußgeldkatalog vorgesehen sind.

Außerdem können Sie mit dem Bußgeldrechner auch Lkw-Verstöße abfragen. Bei der Nutzung schwererer Kfz sind zum Teil strengere Sanktionen für die einzelnen Verstöße vorgesehen.

So funktioniert die Berechnung von Bußgeld, Fahrverbot und Punkten

  • Wählen Sie zunächst im ersten Reiter den entsprechenden Bußgeldrechner (etwa Autobahn, Alkohol, Geschwindigkeit, Abstand).
  • Geben Sie die benötigten Informationen in den jeweiligen Bußgeldrechner ein, z. B. genutztes Kfz (Pkw/Lkw), gefahrene Geschwindigkeit, Abstand zum Vorausfahrenden, Probezeit (ja/nein).
  • Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, klicken Sie auf „Berechnen“.

Im Ergebnis gibt Ihnen der Rechner abschließend an, welche Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog für die Begehung der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vorgesehen ist. Drohen zudem Punkte oder Fahrverbote, finden sich auch hierzu entsprechende Angaben. Sollten Sie sich noch in der Probezeit befinden, kann der Bußgeldrechner zudem allgemein bewerten, inwieweit zusätzliche Probezeitmaßnahmen aufgrund eines A- oder B-Verstoßes drohen können.

Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie die mögliche Geldbuße mit unserem Rechner ermitteln, können die Ergebnisse nur eine erste Orientierung bieten. Eine Abweichung von den Sanktionen im Tatbestandskatalog ist im Einzelfall zulässig.

Bußgeldbescheid oder Strafzettel mit dem Rechner prüfen

Wollen Sie ein erhaltenes Knöllchen mit dem Rechner prüfen?
Wollen Sie ein erhaltenes Knöllchen mit dem Rechner prüfen?

Wollen Sie einen gegen Sie ergangenen Verwarnungsgeld- oder Bußgeldbescheid mittels Rechner überprüfen, beachten Sie bitte, dass im Rahmen eines Bußgeldverfahrens neben den Sanktionen gemäß Punkte- und Strafenkatalog auch Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt werden. Dadurch erhöht sich der zu zahlende Gesamtbetrag entsprechend.

Zudem können die Behörden wie bereits angemerkt im Einzelfall von den Sanktionen im Bußgeldkatalog abweichen, insbesondere bei Tatvorwürfen wie Beharrlichkeit oder im Falle von Wiederholungstätern. Diese Aspekte kann der Bußgeldrechner nicht berücksichtigen.

Die Ergebnisse von unserem Bußgeldrechner können daher von dem verhängten Bußgeld abweichen, ohne dadurch gleich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu begründen. Wenden Sie sich für eine Prüfung deswegen im Zweifel an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann im Einzelfall auch prüfen, ob bei der Messung ggf. Fehler gemacht wurden, die die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erhöhen könnten.

Bildnachweise: Fotolia.com/Grecaud Paul

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