RATGEBER

Bußgeldkatalog für Fußgänger: Im Straßenverkehr gelten für jeden Regeln

Allzu oft ignorieren Fußgänger eine rote Ampel: Welches Bußgeld droht hier?
Allzu oft ignorieren Fußgänger eine rote Ampel: Welches Bußgeld droht hier?

Bußgeldkatalog für Fußgänger: Diese Sanktionen drohen

VerstoßBußgeld in Euro
Sie liefen auf der Autobahn herum.10
Sie liefen trotz vorhandenem Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn.5
Sie liefen außerorts nicht am linken Fahrbahnrand entlang.5
Sie überquerten als Fußgänger eine Fahrbahn nicht an der dafür vorgesehenen Stelle und gefährdeten dadurch andere.5
... es kam zum Unfall.10
Sie missachteten als Fußgänger das Zeichen eines Verkehrspolizisten.5
Sie missachteten eine rote Ampel als Fußgänger.5
... es kam zum Unfall.10
Sie hielten sich in einem verkehrsberuhigten Bereich auf und behinderten dabei unnötig den Fahrzeugverkehr.5
Sie kletterten als Fußgänger über eine Absperrung.5
... es kam zum Unfall.10
Sie nahmen trotz körperlicher oder geistiger Mängel als Fußgänger am Straßenverkehr teil, ohne dafür Sorge zu tragen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.10

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an Regeln zu halten, auch Fußgänger genießen hier keine Narrenfreiheit. Trotzdem nehmen viele es mit den Vorschriften nicht allzu genau – und riskieren damit ihre eigene Sicherheit und die von anderen. Welches die wichtigsten Verkehrsregeln für Fußgänger sind und was Ihnen im Falle eines Verstoßes droht, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Bußgeldkatalog für Fußgänger

Was droht Fußgängern bei Verkehrsverstößen?

Welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Fußgänger anfallen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wie lauten die Vorschriften für Fußgänger gemäß StVO?

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fußgänger finden Sie hier.

Können Fußgänger auch Punkte in Flensburg erhalten?

Ja. Wird jemand dabei erwischt, wie er wiederholt gegen die StVO verstößt und z. B. immer wieder eine rote Fußgängerampel überquert, können die Behörden auch Punkte verhängen.

Weiterführende Ratgeber rund um Fußgänger:

§ 25 Straßenverkehrsordnung (StVO): Für Fußgänger gelten diese Regeln

Nicht nur mit einem Bußgeld müssen Fußgänger rechnen. Auch Punkte können bei Verstößen anfallen.
Nicht nur mit einem Bußgeld müssen Fußgänger rechnen. Auch Punkte können bei Verstößen anfallen.

Dem Fußverkehr wird in der StVO ein eigener Paragraph gewidmet: der § 25. Darin sind die wichtigsten Verkehrsregeln für Fußgänger festgehalten. Halten sie sich nicht daran, können gemäß Bußgeldkatalog für diese Fußgänger Verwarngelder in Höhe von 5 oder 10 Euro drohen.

Dies sind die wichtigsten Vorschriften für Fußgänger laut StVO:

  • Es gilt eine Benutzungspflicht für Gehwege. Nur wenn ein solcher nicht vorhanden ist und auch kein Seitenstreifen zur Verfügung steht, dürfen Fußgänger die Fahrbahn benutzen.
  • Gehen Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße, müssen sie am linken Fahrbahnrand laufen.
  • Fahrbahnen sind nur an dafür vorgesehenen Stellen bzw. auf dem kürzesten Weg zu überqueren.
  • Führt ein Fußgänger ein Fahrzeug oder sperrige Gegenstände mit sich und behindert er dadurch andere Fußgänger auf dem Gehweg, muss er auf der Fahrbahn am rechten Rand entlanggehen.
  • Fußgängern ist es verboten, über Absperrungen zu steigen bzw. zu klettern.

Als Fußgänger bei Rot über die Ampel

Es ist ein alltägliches Bild: Obwohl die Fußgängerampel Rot zeigt, laufen viele trotzdem über die Fahrbahn, selbst wenn sie dabei den Fahrzeugverkehr behindern. Der Bußgeldkatalog sieht für Fußgänger hier lediglich ein Verwarngeld von 5 Euro vor bzw. von 10 Euro, wenn es infolgedessen zu einem Unfall kommt.

Eine recht milde Strafe, die offenbar viele Fußgänger bereitwillig in Kauf nehmen, zumal es ohnehin sehr selten passiert, dass sie von einem Ordnungshüter erwischt werden.

Was viele nicht wissen: Bei wiederholtem Rotlichtverstoß können laut Tatbestandskatalog sogar Punkte für Fußgänger drohen. Wer sich als unbelehrbar erweist und öfter dabei erwischt wird, wie er über eine rote Ampel läuft, muss mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister rechnen. Dabei ist es unerheblich ob derjenige überhaupt eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.

Mehr zu den Bußgeldern für Fußgänger erfahren Sie in diesem Video:

Video: Wie hoch fallen die Bußgelder für Fußgänger aus?

Bildnachweise: Fotolia.com/deberarr, Fotolia.com/PixelThat

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