RATGEBER

Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig!

Müssen Sie einen zugestellten Anhörungsbogen beantworten und zurücksenden?
Müssen Sie einen zugestellten Anhörungsbogen beantworten und zurücksenden?

Im Rahmen einer Anhörung wird im Bußgeldverfahren dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Damit gewährt ihm die zuständige Bußgeldstelle rechtliches Gehör, was jedem Beschuldigten einer Tat gemäß Artikel 103 Grundgesetz zusteht. Diese Anhörung kann in mündlicher Form durch Polizeibeamte durchgeführt werden oder aber im Rahmen eines schriftlichen Anhörungsbogens erfolgen. Doch müssen Sie sich zum Tatvorwurf eigentlich äußern? Besteht eine Pflicht, den an Sie ergangenen Anhörungsbogen auszufüllen und an die zuständige Behörde zurückzusenden?

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FAQ: Anhörungsbogen

Was ist ein Anhörungsbogen?

Nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird zunächst einmal ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter geschickt, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann.

Müssen Sie einen Anhörungsbogen ausfüllen?

Grundsätzlich sind Sie lediglich dazu verpflichtet, im Anhörungsbogen Angaben zu Ihrer Person zu machen bzw. diese zu korrigieren, falls nötig. Sie müssen sich weder selbst belasten noch den wahren Fahrer benennen. Sind die Angaben zu Ihrer Person bereits korrekt, müssen Sie den Anhörungsbogen also nicht beantworten.

Welche Auswirkungen hat der Anhörungsbogen auf die Verjährung der Ordnungswidrigkeit?

Normalerweise hat die zuständige Behörde nach der Ordnungswidrigkeit drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu versenden. Wird jedoch im Vorfeld ein Anhörungsbogen verschickt, unterbricht dies die Verjährungsfrist und sie beginnt von vorn. Die Behörde hat dann erneut drei Monate Zeit, um den betroffenen Fahrer ausfindig zu machen und ihm einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.

Video: Das Wichtigste zum Anhörungsbogen

Wie funktioniert der Anhörungsbogen? Erfahren Sie es hier im Video!

Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Wie und in welchem Umfang müssen Sie das an Sie übersandte Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren nun aber ausfüllen? Und was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten? Zu unterscheiden ist hier zwischen zwei Teilbereichen an Informationen, die in einem Anhörungsbogen angegeben werden können:

Im Anhörungsbogen können der Blitzer und andere Messgeräte, die Sie ertappten, als Beweismittel genannt sein.
Im Anhörungsbogen können der Blitzer und andere Messgeräte, die Sie ertappten, als Beweismittel genannt sein.
  • Personendaten: Nach § 111 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind Sie verpflichtet, gegenüber der zuständigen Behörde wahrheitsgemäß Auskunft über Namen, Geburtstag und -ort, Anschrift u. a. zu geben.
  • Anhörung zur Ordnungswidrigkeit: Zwar müssen die Behörden dem Beschuldigten die Möglichkeit geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern, dieser kann aber grundsätzlich von seinem Aussageverweigerungsrecht (vgl. § 55 OWiG) Gebrauch machen – niemand muss sich selbst belasten. Das heißt: Sie müssen sich im Anhörungsbogen nicht zur Ordnungswidrigkeit einlassen. In der Regel wird hiervon sogar häufig abgeraten, da gemachte Aussagen sich abschließend nicht mehr zurücknehmen lassen. Das kann im Falle eines anschließenden Einspruchsverfahrens ggf. hinderlich sein – insbesondere dann, wenn die Tat im Anhörungsbogen zugegeben wurde.

Was bedeutet das nun? Haben Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die benötigten Personendaten bereits vorliegen. Sollten im Anhörungsbogen jedoch diesbezüglich Fehler enthalten sein (z. B. falsches Geburtsdatum, falsche Anschrift), sind Sie gemeinhin verpflichtet, die Behörde hierüber in Kenntnis zu setzen. Hier genügt dann die Angabe der korrekten Personendaten und die Rücksendung an die Behörde.

Nicht äußern hingegen müssen Sie sich im Anhörungsbogen zur vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder anderen Ordnungswidrigkeiten. Sollten Einwände gegen den Tatvorwurf bestehen, können diese auch im Rahmen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid geäußert werden.

Wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann einschätzen, inwiefern ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und auch die Aktenlage genauer prüfen. Sie können sich auch bereits bei Zustellung von einem Anhörungsbogen an einen Rechtsanwalt wenden. Die abschließende Prüfung der Sachlage kann dann mit Übersendung des Bußgeldbescheids erfolgen.

Sie haben den Anhörungsbogen nicht erhalten?

Zwar sind die Behörden grundsätzlich dazu angehalten, dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu verschaffen. Dies muss jedoch nicht in jedem Falle durch einen übersandten Anhörungsbogen erfolgen.

Stattdessen kann die erste Vernehmung des Betroffenen auch bereits im Rahmen einer Verkehrskontrolle stattfinden. Bei dieser wird der Betroffene in der Regel direkt von den kontrollierenden Polizisten mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Zugleich erhält er dabei die Möglichkeit, sich zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Mit der ersten Anhörung direkt vor Ort ist die Übersendung von einem zusätzlichen Anhörungsbogen in aller Regel überflüssig.

Anhörungsbogen zum Bußgeld: Die Anhörung kann auch mündlich direkt vor Ort erfolgen.
Anhörungsbogen zum Bußgeld: Die Anhörung kann auch mündlich direkt vor Ort erfolgen.

Die Anhörung im Bußgeldverfahren ist damit nicht an die schriftliche Form gebunden. Während nach Erfassung einer Ordnungswidrigkeit mittels Blitzer ein Anhörungsbogen die Regel ist, erfolgt die Anhörung bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen etwa mittels Lasermessgeräten oder Videonachfahrsystemen in der Regel mündlich, da die Beschuldigten zumeist von den Messbeamten angehalten werden. Ob nun aber im Anhörungsbogen oder bei der mündlichen Anhörung im Bußgeldverfahren: Das Recht auf Aussageverweigerung haben Beschuldigte in jedem Falle.

Darüber hinaus kann es auch möglich sein, dass die bei den Behörden hinterlegte Meldeadresse des Beschuldigten nicht mehr aktuell ist und deshalb der Anhörungsbogen nicht zugestellt werden konnte. Hierbei handelt es sich zumeist um ein Versäumnis des Betroffenen (Verpflichtung zur Ummeldung), das den Behörden in der Regel nicht zur Last gelegt werden kann.

Welchen Einfluss hat der Anhörungsbogen auf die Verjährung der Bußgeldsache?

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegt der Verjährung. Den Behörden bleiben bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in aller Regel drei Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid dem Beschuldigten Fahrer zuzustellen. Unter anderem bei Verkehrsverstößen in Verbindung mit Alkohol liegt die Verjährungsfrist in der Regel bei mindestens sechs Monaten.

Diese Verjährungsfrist kann jedoch einmalig unterbrochen werden. Hiernach beginnt sie dann von Neuem. Eine Maßnahme, die die Verjährung unterbrechen kann, ist die Ausstellung von einem Anhörungsbogen bzw. die mündliche Anhörung im Bußgeldverfahren. Der Anhörungsbogen ist dabei jedoch noch innerhalb der Verjährungsfrist anzuordnen.

Angenommen die Bußgeldbehörde erstellt den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Monaten und beginnt diese damit erneut, kann die Bußgeldsache damit durch den erneuten Fristbeginn bis zu sechs Monate verfolgt werden.

Geblitzt, aber im Anhörungsbogen fehlt das Blitzerfoto?

Die Anhörung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Regel enthält der Anhörungsbogen jedoch zumindest die folgenden Angaben:

  • Beschuldigter
  • Tatvorwurf
  • drohende Sanktion
  • ggf. Zeugen
  • ggf. Beweismittel

Die Behörden sind in der Regel jedoch nicht verpflichtet, die Beweise bereits im Original bzw. überhaupt beizufügen. Das bedeutet, dass ein fehlendes Beweisfoto im Anhörungsbogen oder eine schlechte Kopie allein zumeist noch keinerlei Aussage zulässt, ob sich ein Einspruch im Bußgeldverfahren wirklich lohnt. Die Beweismittel sind erst dem Bußgeldbescheid beizufügen bzw. ein entsprechender Hinweis auf die Möglichkeiten zur Einsicht dort zu ergänzen.

Ein Überblick zu den möglichen Inhalten von einem Anhörungsbogen kann folgendem Muster entnommen werden:

Muster für einen Anhörungsbogen
Muster: Was kann ein Anhörungsbogen beinhalten?

Bidlnachweise: iStockPhoto.com/RTimages, Fotolia.com/pix4U

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