Warum lohnt sich ein Einspruch ?
organic-check-documents Created with Sketch. Behörden machen häufig Fehler Für juristische Laien ist es kaum möglich, einzuschätzen, wie hoch die Erfolgschance bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Einzelfall ausfallen kann. Durch unsere über Jahre hinweg gesammelten Erfahrungen im Verkehrsrecht können wir Ihnen mit einer ersten Einschätzung zur Seite stehen. In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen Informationen darüber, welche Angriffspunkte etwa in der Vergangenheit schon zu Verfahrenseinstellungen führten oder unter welchen Bedingungen zum Beispiel auch die Abwandlung von einem Fahrverbot in ein höheres Bußgeld bereits möglich war. So erhalten Sie einen Eindruck davon, was im Einzelfall nach einer Ordnungswidrigkeit bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid als Begründung dienen kann. Beachten Sie aber dabei, dass wir zu diesem Zeitpunkt die Aktenlage Ihres Falles noch nicht in ausreichendem Maße kennen und bewerten können. Eine Erfolgsgarantie für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können wir nicht abgeben.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid: Behalten Sie die Zeit im Blick! Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, den Sie von unserem Team von SOS-Verkehrsrecht prüfen lassen wollen, sollten Sie nicht zu lange zögern. Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung gesetzt. Erheben Sie in diesem Zeitraum gegen das angedrohtes Fahrverbot, drohende Punkte oder ein Bußgeld keinen Einspruch, dann wird der Bescheid nach Fristablauf automatisch rechtskräftig. Eine Anfechtung der Sanktionen wie einem Bußgeld oder Fahrverbot ist dann in aller Regel nicht mehr möglich. Wenden Sie sich also zeitnah an uns, wenn Sie unsere Unterstützung im Einspruchsverfahren wünschen.
organic-time-matters Created with Sketch. organic-cost-matters Created with Sketch. Kosten für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Ihnen weitere Kosten entstehen sowohl für die Beauftragung von einem Anwalt als auch die Tätigkeit eines Gerichts. Wir helfen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch auch dabei, abzuwägen, ob das Kostenrisiko dem möglichen Nutzen gegenüber angemessen erscheint. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann diese gegebenenfalls für die Gerichtskosten und die Kosten für unsere Tätigkeit Deckungsschutz gewähren. Achten Sie dabei aber auch auf den vereinbarten Eigenanteil in Ihrer Versicherungspolice.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch 1. Nutzen Sie unser Online-Formular , um die wichtigsten Vorabinformationen an uns zu übermitteln (z. B. Art des Verstoßes, Stand des Verfahrens, Kontaktdaten für die Rückmeldung).
2. Wir melden uns nach Eingang Ihrer Anfrage zeitnah bei Ihnen für ein Gespräch, in dem wir Ihnen erste Informationen zu einem möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geben. Kosten entstehen Ihnen für dieses Erstgespräch keine.
3. Nach dem kostenlosen Erstgespräch können Sie frei entscheiden, ob Sie unsere Unterstützung wünschen und uns ein Mandat erteilen.
4. Wenn Sie unsere Vertretung im Einspruchsverfahren wünschen, werden wir hieraufhin alle notwendigen Schritte einleiten (insbesondere gegenüber der zuständigen Behörde Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen). Über den aktuellen Stand halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Die Kommunikation wird dabei vor allem per E-Mail stattfinden. Sie können bei Rückfragen aber auch stets unser Kontaktformular verwenden.
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