Ablauf

So funktioniert's

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten wissen, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt? Lassen Sie uns gerne darüber sprechen. In zwei einfachen Schritten gelangen Sie - dank unseres intuitiven Online-Fragebogens - zu einer kostenlosen und unverbindlichen Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Egal, ob Sie sich danach entscheiden, uns Ihren Fall anzuvertrauen oder nicht: Unser Anspruch ist es, bei jeder Beratung den bestmöglichen Service zu garantieren. Deswegen durften wir bereits über 150.000 Mandate bundesweit erfolgreich vertreten.
1. Online-Meldung
Sie teilen uns ganz unkompliziert online mit, wie Ihr Fall aussieht.
2. Rückruf
Wir rufen Sie an und beraten Sie kostenlos und ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.
3. Auftragsvergabe
Sie vertrauen uns Ihren Fall an und wir kümmern uns um alles Weitere.
Prüfen Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten

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Online-Meldung

Über unseren Online-Fragebogen können Sie uns schnell und komfortabel mitteilen, wie Ihr Fall aussieht und die Anfrage für ein kostenloses Erstgespräch zukommen lassen. Ihre Antworten dienen uns als Vorlage für ein ausführliches Erstgespräch, um mit Ihnen gemeinsam auf alle relevanten Einzelheiten eingehen zu können. Nach dem Absenden des Online-Fragebogens ruft Sie ein Mitarbeiter in der Regel innerhalb weniger Minuten an.

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Rückruf

Unsere telefonische Ersteinschätzung ist für Sie generell kostenlos und unverbindlich. Diese soll Ihnen als erste, unverbindliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Ihren Fall dienen. Allerdings können wir Ihnen zu diesem frühen Zeitpunkt keine detaillierte Auskunft zu Ihrem Verfahren oder eventuellen Erfolgsaussichten geben, da wir die konkrete Verfahrensakte selbst noch nicht kennen. Dennoch erhalten Sie schon fundierte, auf unseren Erfahrungen und Erfolgen basierende Informationen zum gewöhnlichen Ablauf eines Bußgeldverfahrens und zu den typischen Fehlerquellen der einzelnen Messverfahren. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob sich ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid für Sie lohnt und ob Sie uns mit der Verteidigung und Vertretung in Ihrem Verfahren beauftragen.

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Auftragsvergabe

Sollten Sie sich dafür entscheiden, uns zu beauftragen, werden wir Ihnen mit all unserer Expertise von mehreren, auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten behilflich sein, um das Verfahren im besten Falle zur Einstellung zu bringen. Für die optimale und gewissenhafte Bearbeitung Ihres Verfahrens arbeiten wir stets nach dem 4-Augen-Prinzip. Aus diesem Grunde bevollmächtigen und beauftragen Sie immer zwei Rechtsanwälte. Wichtig: Durch die Bevollmächtigung von zwei Rechtsanwälten entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
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Support

Häufige Fragen

Gegen welche Verstöße kann man Einspruch einlegen?

In unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung über Ihre Erfolgschancen. Wir vertreten Sie bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Alkohol-, Handyverstößen oder einem Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten.

Wie funktioniert der Einspruch?

Um zu überprüfen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch einzulegen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Sie beantworten in unserem Online-Bußgeldcheck zunächst ein paar kurze Fragen zu Ihrem Anliegen.
  2. Wir rufen Sie an und besprechen Ihre Optionen, selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
  3. Wenn Sie möchten, beauftragen und bevollmächtigen Sie uns mit der Übernahme Ihres Falles, wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Bis wann kann man Einspruch einlegen?

Bis zu 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides ist es möglich, Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig.

Ist das Erstgespräch bei Ihnen wirklich kostenfrei?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sollten wir im Anschluss für Sie tätig werden, entstehen Kosten, die jedoch von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden können. Mehr zu unseren Kosten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Rechtsschutzversicherungen tragen in der Regel die Kosten. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, können auf Sie jedoch Kosten in Höhe eben dieser zukommen. Mehr zu den Kosten erfahren.

Wie stehen meine Chancen?

Generell gibt es zahlreiche Angriffspunkte, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Wie die Chancen in Ihrem Verfahren stehen, können wir allerdings erst seriös nach der Akteneinsicht beurteilen. Hierfür benötigen wir von Ihnen den Auftrag, für Sie tätig zu werden und eine entsprechende Vollmacht. Es gibt unabhängige Studien, die von einer Fehlerquote von über 50% bei Bußgeldbescheiden ausgehen. Allerdings führt nicht jeder Fehler automatisch zu einer Einstellung des Verfahrens. Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die wir sorgfältig und gewissenhaft für Sie prüfen.

Was unterscheidet Sie von einem Anwalt vor Ort?

Letztendlich unterscheidet sich SOS Verkehrsrecht nur durch die Art der Kommunikation und Datenübermittlung von einem Anwalt vor Ort, ggf. auch durch günstigere Preise für Selbstzahler. Durch die langjährige Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen im Verkehrsrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über eine erhebliche Fachexpertise in diesem Bereich. Wir sind eine moderne, deutschlandweit tätige Kanzlei, die an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätig wird. Hierfür beauftragen wir teilweise auch Kollegen (sog. Terminsvertreter) in ganz Deutschland. Dies ist deshalb notwendig, da eine etwaige Gerichtsverhandlung immer am Ort des Vergehens stattfindet. Wenn Sie also nicht zufällig an Ihrem Wohnort oder Landkreis geblitzt worden sind, müsste Ihr Anwalt vor Ort ebenfalls auf einen Kollegen am Ort des Vergehens zurückgreifen, da die Rechtsschutzversicherungen in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen regelmäßig die Reisekosten für einen Anwalt ausschließen. Durch die Vielzahl an Verfahren, unsere Spezialisierung und jahrelange Erfahrung können wir aber bundesweit auf Kollegen zurückgreifen, die als Terminsvertreter unsere Mandanten wiederholt und zuverlässig vor Gericht vertreten haben.

Kann ich auch zu Ihnen in die Kanzlei kommen?

Selbstverständlich können Sie auch zu uns in die Kanzlei kommen. Bitte vereinbaren Sie hierfür aber vorab einen Termin unter: 030-208981212. Unsere Adresse lautet: Sonnenallee 260/262, 12057 Berlin. Unser Empfang ist in Aufgang D im 1. Stock.

Kann ich mein Mandat bei Ihnen widerrufen?

Selbstverständlich können Sie Ihr Mandat widerrufen. Bei Mandatserteilung klären wir sie stets über die Widerrufsbedingungen auf. Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns ausdrücklich beauftragt haben, vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung ihres Mandats zu beginnen und wir deshalb in Ihrer Sache bereits tätig geworden sind, müssen wir Ihnen laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Abbruchkostennote stellen, die sich an den bereits zum Zeitpunkt ihres Widerrufs erbrachten Leistungen der Kanzlei orientiert.

Wie erreiche ich Sie am besten?

Am schnellsten können wir auf Ihr Anliegen per E-Mail antworten. Generell werden aber alle Anfragen von Ihnen innerhalb kürzester Zeit bearbeitet. Hier ist unser Kontaktformular.

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