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Sie möchten Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen?

SOS Verkehrsrecht ist darauf spezialisiert, Sie optimal gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu verteidigen.

  • Über 56 % aller Bescheide sind fehlerhaft
  • SOS Verkehrsrecht hat bereits 150.000 Fälle bearbeitet
  • Einfach und unkompliziert Einspruch einlegen
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Warum sollten Sie uns vertrauen?

  • positive Bewertungen
    50.000+
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  • für Sie tätig
    Deutschlandweit
    für Sie tätig
  • Kundenzufriedenheit
    TÜV geprüfte
    Kundenzufriedenheit

Unsere Anwälte prüfen für Sie, ob sich Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden lassen.

Egal ob Geschwindigkeit, Abstand, rote Ampel oder sonstiger Verstoß:
Ein erfahrenes Team aus über 200 Kolleginnen und Kollegen überprüft,
wie Sie optimal gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen können.
Schnell, kompetent und kostenlos.

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  • Mathias Voigt
    Rechtsanwalt
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So funktioniert es

In nur drei Schritten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

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1. Bußgeldcheck starten
Beantworten Sie online einige Fragen zu Ihrem Fall.
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2. Kostenlose Erstberatung
Sie erhalten einen Rückruf von uns - natürlich völlig unverbindlich.
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3. Einspruch einlegen
Sie vertrauen uns Ihren Fall an und wir kümmern uns um alles Weitere.
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ERFAHRUNGEN

Das sagen Kunden über SOS-Verkehrsrecht
Mehr Bewertungen anzeigen
09-2023
Sehr kompetente Beratung. Es hat sich gelohnt diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil ich dadurch zu meinem Recht kam.
--Frank
08-2023
Sehr netter Kontakt, unkomplizierte Abwicklung. Prüfen eines bußgeldbescheides lohnt sich auf jeden Fall, bei mir war es erfolgreich.
--Thomas
07-2023
Bereits bei der Erstberatung habe ich mich gut aufgehoben gefühlt. Die Einstellung des Verfahrens konnte erreicht werden.
--Natascha
06-2023
Mir wurde schon zweimal von Ihnen geholfen und die Verfahren wurden eingestellt. Die Kommunikation übers Internet verlief ganz unkompliziert. Ich empfehle Ihre Kanzlei auf jeden Fall weiter.
--Dagmar
Alicia
Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen es wird alles geregelt und bei Fragen wird schnell geantwortet und eine Lösung gefunden. Ich war super zufrieden und mein Anliegen wurde zuverlässig und erfolgreich gelöst.
--05-2023
09.09.2022
Ein rundum Sorglos Paket....
--Yves
09.10.2022
Sehr zu empfehlen! 5 Sterne von 5! Eine gut durchdachte und einfach auszufüllende Anmeldung on line. Sehr gute Organisation: bereits wenige Minuten später bekommt man einen Anruf vom Juristen und man wird sehr kompetent beraten. Die Abwicklung war super, das Verfahren eingestellt. Eine wirklich sehr kompetente und hilfreiche Kanzlei!
--Ehemalige Klientin
08-2022
Ausgezeichnet! 100% Weiterempfehlung!
--Sunshine
08-2022
Sehr geehrte Damen und Herren, Kann nur sagen , total super mit bestem Dank, etwas überrascht aber natürlich absolut glücklich mit der Einstellung des Verfahrens !! Habe schon begonnen, Werbung von Ihnen weiter zu erzählen bedanke mich nochmals gerne für Ihren Einsatz und vom ersten Telefonat vollkommen sympathisch und gut aufgehoben , begleitet und für mich eingesetzt ...Auch die Kommunikationswege sind technisch total prima geregelt und Abläufe !! Herzlichen Dank
--DKu
09-2022
Sehr freundlich, aufschlussreich, informativ (für jeden verständlich), mit viel Geduld fürs Detail. Es hat mir sehr geholfen.
--Madlen
10-2022
Sehr guter Kontakt. Kompetent, zeitnah, freundlich, informativ, zuvorkommendund stets fristgerecht. In meinem Fall zwar nicht erfolgreich, die Strafe abzuwenden, aber ohne die Unterstützung hätte ich bestimmt einige Fehler gemacht. Vielen lieben Dank. Ich würde sie wieder ansprechen und empfehle SOS Verkehrsrecht gerne weiter.
--Hille
06-2022
Wunderbare Abwicklung des gesamten Prozesses mit der Konsequenz keine Punkte in Flensburg! Vielen Dank für die tolle Abwicklung und den tollen Workflow den Sie installiert haben!
--Thomas
07-2022
Die Beratung und Unterstützung war super. Auch die Informationen und die Übergabe von Briefen via einscannen war super leicht. Auf jeden Fall weiter zu empfehlen.
--Kathleen
05-2022
Wertvoll, sehr hilfsbereit und kompetent und im Ergebnis erfolgreich - Eine Kanzlei die ich sehr empfehlen kann Ich war auf einer zweispurigen Landstraße unterwegs, die irgendwann einspurig wurde und an dessen Ende in einer Kurve - verdeckt von Hecken - ein mobiler Blitzer aufgebaut war. Die Verkehrszeichen zuvor - die auf eine Geschwindigkeitsreduzierung hinwiesen - waren zu einem nicht eindeutig zu sehen, da sie etwas verdreht standen und zum anderen wurde ich durch die tiefstehende Sonne von der Seite geblendet. Durch die etwas erhöhte Geschwindigkeit erfasste mich die mobile Radarmessung und damit ein Schreiben des Ordnungsamtes mit Anhörungsbogen zum Verkehrsverstoß mit Mitteilung auf ein zu erwartendes Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ich habe mich sofort an die Anwaltskanzlei SOS Verkehrsrecht gewandt, die dann alles Weitere in die Wege leitete, um den Regelverstoß abzuwehren. Ich wurde immer zeitnah und über alle Schritte auf dem Laufenden gehalten. Letzten Endes hatte der Einspruch durch die hervorragende Arbeit der Anwälte dieser Kanzlei Erfolg. Das Verfahren der Geschwindigkeitsübertretung wurde eingestellt. Kosten sind mir keine entstanden. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute und kompetente Arbeit an alle Beteiligten der SOS-Verkehrsrecht-Kanzlei. Ich kann diese Kanzlei bestens weiterempfehlen. Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruß
--Chuck
05-2022
Kann ich nur empfehlen!!! Unkompliziert und TOP Leistung. Würde ich auch empfehlen wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Man hat sich um alles gekümmert. Von der Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung bis zur Beratung!
--Stefan
07-2022
Am 08.04.22 erhielt ich einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren auf dem mein Sohn am 26.02.22 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung "fotografiert" wurde. Ich setzte mich telefonisch mit ihrer Kanzlei in Verbindung. Die tel. Beratung empfand ich als sehr angenehm. Ihr Kollege war sehr freundlich, kompetent und konnte meine Skepsis, nicht auf dieses Bußgeldverfahren zu reagieren, schnell ausräumen. Das positive Ende dieses Verfahrens freut uns sehr, da mein Sohn und ich sehr auf unsere Mobilität angewiesen sind. Vielen Dank dafür!
--KEIN Raser
04-2022
Exzellente Verteidigung! Bin nun schon zum zweiten Mal sehr gut mit dieser Kanzlei gefahren und würde mich stets jeder Zeit an diese Experten wenden! Top Qualität. Extrem Kunden-/Mandantorientiert. Sehr, sehr freundlich. Tolle Erreichbarkeit. So muss das! Hervorragend! Top!!
--Steven
03-2022
Schnelle Kontaktaufnahme; Abgleich mit der Rechtschutzversicherung bez. Kostenübernahme erfolgte durch SOS Verkehrsrecht einfach und unkompliziert. Prozesse sind verständlich digitalisiert; sämtliche eingehende Unterlagen vom Amtsgericht etc. werden am gleichen Tag an den Mandanten per Mail weitergeleitet. Bei Fragen bekommt man spätestens am nächsten Werktag einen Rückruf. Wie bei vielen Rechtsangelegenheiten ist die Chance 50:50. Aber was hat man zu verlieren, wenn die Rechtschutz die Kosten übernimmt? Mein "Fall" war erfolgreich ausgegangen.
--Sandra
04-2022
War erst mal skeptisch, aber hey, 2 Wochen später: Verfahren eingestellt… 5 Herzen statt Sterne!!!! ❤️❤️❤️❤️❤️
--Francesco
03-2022
Ein guter Tipp eines Kollegen: neuer Bußgeldkatalog und ich wurde gleich bei einer Probefahrt geblitzt. 1 Punkt, vier Wochen Führerscheinentzug und 180 € Bußgeld. Hätte so kommen können, kam es aber nicht! Ausführliche Beratung, bei Beauftragung, nach Klärung mit Rechtschutzversicherung Deckungszusage erhalten, Anhörungsbogen ein gescannt versendet, Regelmäßige Erinnerungen per E-Mail an den Bußgeldbescheid, heute die Mitteilung: Verfahren ist eingestellt. Empfehle SOS Verkehrsrecht auf jeden Fall weiter. Herzlichen Dank und hoffentlich auf nicht so bald!
--N. A.
02-2022
Ausführliche Erstberatung und sehr gründliche Prüfung der polizeilichen Maßnahme. Ergänzende Hinweise zur Kostenabwicklung mit der Rechtsschutzversicherung, die mir nochmals bares Geld gespart haben. Ich hoffe zwar, dass ich Ihre Dienste nicht in Kürze wieder benötige, sollte es aber erforderlich werden, sind Sie meine erste Wahl!
--Ernst
11-2021
Ich bin absolut begeistert!!! Eine fachlich und kompetente Bearbeitung. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Ich werde sie weiterempfehlen und in meinem Freundeskreis für sie werben. Vielen Dank
--O.
01-2022
Hartnäckigkeit zahlt sich aus, dennoch sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer bewusst sein, nicht jedes Verfahren zum Positiven wenden zu können. Die Kanzlei hat in meinem Fall alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Dies ist zu meiner vollsten Zufriedenheit geschehen. Gute, kompetente und schnelle Kommunikation. Jederzeit gerne wieder (...sofern es die Umstände verlangen).
--Bernd
12-.2021
Mir hat die unmittelbare Reaktion imponiert, mehrfach telephonisch, ohne aufdringlich zu sein. Ausserdem wurden mir getrennt davon Infos für meinen Fall zusammengestellt und zugesdchickt, verbunden mit mehreren Möglichkeiten zur jederzeitigen Kontaktierung; das war schon selten für Berliner Verhältnisse! Frohe Weihnachten....
--Reimer
10-2021
Überraschung erfolgreich Mein Fall wurde schnell und zuverlässig erledigt. Ich selbst hatte keine große Hoffnung und war mir auch nicht sicher, ob das eine Abzocke ist oder nicht. siehe da, alles seriös, alles sehr professionell.NUR ZU EMPFEHLEN!
--P68
01-2022
Nach meiner Vorabinfo über das Internet erfolgte eine nahezu unmittelbare Kontaktaufnahme der Kanzlei über Telefon. Ausführliche, verständliche Beratung. Danach erneut unmittelbare Zusendung der nötigen Unterlagen zur Bestätigung und weiterer Informationen per mail. Nach deren Zurücksendung ebenfalls wieder die Bestätigung innerhalb weniger Minuten. Ebenso die Informationen über den weiteren Ablauf und die einzelnen Schritte. Ich bin bis jetzt sehr positiv überrascht. Eine solch schnelle und unkomplizierte Mandatserteilung hatte ich nicht erwartet. Ich kann nur sagen: Perfekt. Bleibt zu hoffen, daß die Bemühungen zum Erfolg führen.
--H. L.
03-2021
Gute Erfahrung mit der Kanzlei - Schnelle Erstberatung - Erinnerung an Fristen - Klare und zeitnahe Kommunikation über nächste Schritte und den aktuellen Stand des Verfahrens - Darstellung der Alternativen für den weiteren Verlauf - Schnelle Beantwortung von Emails und telefonischer Rückruf
--K.
11-2020
100% Erfolg durch die Tätigkeit der Kanzlei. Mit bleiben Fahrverbot etc. somit erspart. Unkomplizierte Abwicklung mit der RS Versicherung und gut digitalisierte Prozesse... Ich empfehle somit weiter!
--Martin
09-2020
Ich kann die Kanzlei SOS Verkehrsrecht nur loben! Von der ersten Kontaktaufnahme, über die Beratung, Betreuung und Informationsweitergabe kamen mir die Herren sehr freundlich und kompetent vor. Und schließlich mündete das Mandat in der Einstellung des Verfahrens! Topp! Ich werde die Kanzlei SOS Verkehrsrecht bei Gelegenheit gerne wieder in Anspruch nehmen.
--Klaus
09-2020
Vielen Dank für die tolle Beratung. Der Einspruch hatte Erfolg. Danke der Rechtsanwältin, die für mich vor Gericht war. Ich kann die Kanzlei weiter empfehlen. Ich bin eine Taxi Fahrer dises SOS Anwälte haben mein mich und meinen Führerschein gerettet zweimal herzlich herzlich Dank, An die ganze Team Respekt.
--Samir
01-2020
Die erste kostenlose Beratung wurde hervorragend und absolut professionell durchgeführt, die Fakten wurden leicht verständlich dargelegt und auch auf Einzelheiten wurde Rücksicht genommen. Dadurch wurde klargemacht, was auf einen zukommt und was man zu erwarten hat. Somit war es leicht das Risiko als Laie einzuschätzen und ob die Kanzlei in der Sache professionell arbeiten kann. Alles in allem, absolut ***** Sterne.
--Christian

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit

SOS Verkehrsrecht lässt seit 2017 freiwillig die Kundenzufriedenheit vom TÜV-Saarland überprüfen. Das Ergebnis der unabhängigen Studie im Juni 2023, zum vierten mal in Folge: sehr gut.

Ausgewählte Urteile

Hier finden Sie ausgewählte Urteile und Entscheidungen der Gerichte, bei denen wir erfolgreich für unsere Mandanten waren.

Freispruch nach einem Identitätsgutachten mit dem Prädikat „Identität wahrscheinlich“
Amtsgericht Siegburg | 23.08.2021

Unsere Mandantschaft wandte sich wegen einer vermeintlichen Über-schreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts in Höhe von 30 km/h an uns. Als Beweismittel diente ein stationäres Blitzgerät des Typs VDS M5 Speed. Allerdings war der Fahrer auf dem Beweisfoto teilweise verdeckt, sodass seine Identität nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Aufgrund dessen erstellte ein Gutachter ein sogenanntes Identitätsgutachten und gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass die Identität unserer Mandantschaft mit dem Fahrer “wahrscheinlich” sei. Daraufhin sprach das Strafgericht unsere Mandantschaft frei. Für eine Verurteilung ist nämlich die richterliche Überzeugung von der Tatbegehung erforderlich.

Einstellung des Verfahrens zu vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Amtsgericht Zossen | 14.02.2022

Unsere Mandantschaft bat um unsere Unterstützung, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer 30er-Zone innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten haben soll. Unsere Mandantschaft räumte zwar ihre Fahrereigenschaft ein. Allerdings beanstandeten wir die Messung und stellten einen Aussetzungsantrag in Aussicht. Nachdem das Gericht einräumte, dass im Messprotokoll die Beschilderung nicht überprüft wurde, stellte es das Verfahren ein.

Einstellung des Verfahrens wegen unklaren Sachverhalts und widersprüchlicher Zeugenaussagen
Amtsgericht Sinzig | 10.02.2022

Unserer Mandantschaft wurde vorgeworfen, während der Fahrt verbotswidrig ein Handy benutzt zu haben. Sie wandte sich deshalb vertrauensvoll an uns.

Unsere Mandantschaft schilderte in der Hauptverhandlung, dass sie das Handy nicht benutzt habe, sondern es nur auf der Konsole ablegen wollte. Dabei habe sie das Gerät von einer Hand in die andere getan. Deshalb sei es richtig, dass der beobachtende Beamte das Telefon gesehen habe.

Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten konnten diesen Vortrag nicht erschüttern. Daraufhin sprach das Gericht unsere Mandantschaft frei.

Einstellung des Verfahrens wegen unklaren Sachverhalts und widersprüchlicher Zeugenaussagen
Amtsgericht Augsburg | 11.02.2022

Unsere Mandantschaft wandte sich an uns, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h überschritten und außerdem ein Handy am rechten Ohr gehalten haben soll.

In der Hauptverhandlung äußerten sich die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten unklar und widersprüchlich. Der erste Zeuge konnte sich kaum noch an den Vorfall erinnern – weder daran, welche Farbe das Fahrzeug hatte, noch aus welcher Richtung unsere Mandantschaft kam. Nach seinen Äußerungen hätte er aber nur schwer sehen können, ob das Handy am rechten Ohr war. Auch der zweite Zeuge konnte sich zuerst nicht erinnern, wusste dann aber doch noch, wo sie unsere Mandantschaft angehalten hatten.

Weil trotz der Schilderungen der Zeugen einige Unklarheiten bestehen blieben, stellte das Gericht das Verfahren ein.

Freispruch nach einem Identitätsgutachten mit dem Prädikat „Identität wahrscheinlich“
Amtsgericht Siegburg | 23.08.2021

Unsere Mandantschaft wandte sich wegen einer vermeintlichen Über-schreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts in Höhe von 30 km/h an uns. Als Beweismittel diente ein stationäres Blitzgerät des Typs VDS M5 Speed. Allerdings war der Fahrer auf dem Beweisfoto teilweise verdeckt, sodass seine Identität nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Aufgrund dessen erstellte ein Gutachter ein sogenanntes Identitätsgutachten und gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass die Identität unserer Mandantschaft mit dem Fahrer “wahrscheinlich” sei. Daraufhin sprach das Strafgericht unsere Mandantschaft frei. Für eine Verurteilung ist nämlich die richterliche Überzeugung von der Tatbegehung erforderlich.

Einstellung des Verfahrens zu vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Amtsgericht Zossen | 14.02.2022

Unsere Mandantschaft bat um unsere Unterstützung, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer 30er-Zone innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten haben soll. Unsere Mandantschaft räumte zwar ihre Fahrereigenschaft ein. Allerdings beanstandeten wir die Messung und stellten einen Aussetzungsantrag in Aussicht. Nachdem das Gericht einräumte, dass im Messprotokoll die Beschilderung nicht überprüft wurde, stellte es das Verfahren ein.

Einstellung des Verfahrens wegen unklaren Sachverhalts und widersprüchlicher Zeugenaussagen
Amtsgericht Sinzig | 10.02.2022

Unserer Mandantschaft wurde vorgeworfen, während der Fahrt verbotswidrig ein Handy benutzt zu haben. Sie wandte sich deshalb vertrauensvoll an uns.

Unsere Mandantschaft schilderte in der Hauptverhandlung, dass sie das Handy nicht benutzt habe, sondern es nur auf der Konsole ablegen wollte. Dabei habe sie das Gerät von einer Hand in die andere getan. Deshalb sei es richtig, dass der beobachtende Beamte das Telefon gesehen habe.

Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten konnten diesen Vortrag nicht erschüttern. Daraufhin sprach das Gericht unsere Mandantschaft frei.

Einstellung des Verfahrens wegen unklaren Sachverhalts und widersprüchlicher Zeugenaussagen
Amtsgericht Augsburg | 11.02.2022

Unsere Mandantschaft wandte sich an uns, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h überschritten und außerdem ein Handy am rechten Ohr gehalten haben soll.

In der Hauptverhandlung äußerten sich die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten unklar und widersprüchlich. Der erste Zeuge konnte sich kaum noch an den Vorfall erinnern – weder daran, welche Farbe das Fahrzeug hatte, noch aus welcher Richtung unsere Mandantschaft kam. Nach seinen Äußerungen hätte er aber nur schwer sehen können, ob das Handy am rechten Ohr war. Auch der zweite Zeuge konnte sich zuerst nicht erinnern, wusste dann aber doch noch, wo sie unsere Mandantschaft angehalten hatten.

Weil trotz der Schilderungen der Zeugen einige Unklarheiten bestehen blieben, stellte das Gericht das Verfahren ein.

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